Aufgrund eines BSG-Urteils haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besprochen, ob Betriebsprüfungen ohne Beanstandung weiterhin mit einer Prüfmitteilung abgeschlossen werden. Außerdem wurde erörtert, dass bestimmte Statusprüfungen im Rahmen einer Betriebsprüfung regelmäßig durchgeführt werden und eines Verwaltungsaktes bedürfen.
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