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Ausgabe 02/2021 - 2. Juni 2021
Betriebsinfo-Newsletter - Nr. 02/2021

Betriebsinfo-Newsletter - Nr. 02/2021

Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem heutigen Betriebsinfo-Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:
Änderungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Das BSG hat mit Urteil vom 24. November 2020 entschieden, dass die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen gleichwertige Alternativen zur Begründung einer kurzfristigen Beschäftigung sind. Außerdem wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs aufgrund der Corona-Krise für eine Übergangszeit ausgeweitet. Und zum 1. Januar 2022 stehen weitere Änderungen an.

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Die Gesonderte Meldung und rvBEA – 100% digital

Die Deutsche Rentenversicherung bringt ihre Digitalisierungsmaßnahmen voran. Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Rentenversicherung erfolgt künftig ausschließlich digital.

 

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Abschluss und Gegenstand von Betriebsprüfungen

Aufgrund eines BSG-Urteils haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besprochen, ob Betriebsprüfungen ohne Beanstandung weiterhin mit einer Prüfmitteilung abgeschlossen werden. Außerdem wurde erörtert, dass bestimmte Statusprüfungen im Rahmen einer Betriebsprüfung regelmäßig durchgeführt werden und eines Verwaltungsaktes bedürfen.

 

Lesen Sie mehr im >> Besprechungsergebnis vom 24. März 2021 – TOP 6

Niederschrift gemeinsamer Beitragseinzug

Am 24. März 2021 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in einer Videokonferenz über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs beraten.

Die vollständige Niederschrift der Besprechung finden Sie >> hier.

Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz veröffentlicht. Mit dieser wird Klarheit über die Voraussetzungen für die Einkommensteuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung geschaffen.

Lesen Sie mehr im >> Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands.

„Ausbildungsplätze sichern“ in der Corona-Pandemie

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" unterstützt die Bundesregierung die Weiterführung von Ausbildungsverhältnissen in Zeiten der Corona-Pandemie. Wir stellen Ihnen die neuen Förderungsmöglichkeiten ab 1. Mai 2021 bei Auftrags- und Verbundausbildung vor.

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