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Die Wi­der­spruchs­stel­le und ih­re Wi­der­spruchs­aus­schüs­se

Un­par­tei­ische Über­prü­fung von Ver­wal­tungs­ent­schei­dun­gen

Die Vertreterversammlung hat in Bochum eine Widerspruchsstelle errichtet. Die Widerspruchsstelle führt verwaltungsseitige Vorverfahren durch.

Bundesweit ist die Widerspruchsstelle in mehrere Widerspruchsausschüsse unterteilt. Diese setzen sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Sie haben eine wichtige Kontrollfunktion.

Ist jemand mit einem Bescheid der Rehabilitation, der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung nicht einverstanden, kann er innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Er kann dann darauf vertrauen, dass der Widerspruchsausschuss den Bescheid noch einmal überprüft. Dieses sogenannte Verwaltungsvorverfahren entlastet die Gerichte. Außerdem kann die Verwaltung dadurch die im Widerspruch vorgebrachten Argumente berücksichtigen und ihre Entscheidung noch einmal umfassend überprüfen.

Übersicht über die Widerspruchsausschüsse

Angelegenheiten der Sozialversicherung

62 Widerspruchsausschüsse

Angelegenheiten des Ausgleichs von Arbeitgeberaufwendungen

1 Widerspruchsausschuss

Angelegenheiten der Seemannskasse

1 Widerspruchsausschuss

Angelegenheiten der Selbstverwaltung

1 Widerspruchsausschuss

Angelegenheiten der Renten-Zusatzversicherung

1 Einspruchsausschuss

Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung

1 Widerspruchsausschuss