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Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Mitspracherecht für Versicherte und Arbeitgeber
Die Selbstverwaltung ist ein Grundstein der Demokratie. In der Selbstverwaltung der Sozialversicherung gestalten Versicherte und Arbeitgeber die Verwaltung aktiv mit. Zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gehören:
- die Vertreterversammlung
- der Vorstand
- die Versichertenberater/innen
- die Regionalausschüsse und
- die Widerspruchsstelle.
Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Arbeitgeber bei den Sozialversicherungswahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter. Die Wahlen erfolgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IV bzw. der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen (SVWO).
Am 22. September 2017 haben sich Vertreterversammlung und Vorstand im Rahmen der XII. Sozialversicherungswahlperiode neu gebildet
Die Organe der Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlung
Der Vorstand
Die Widerspruchsausschüsse
Ganz nah dran: Selbstverwaltung vor Ort
Die Versichertenberater
Die Selbstverwaltung im Überblick
Wahlen
Versicherte und Arbeitgeber wählen alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter
Aufgaben
Die Selbstverwaltung gestaltet die Arbeit der Sozialversicherung mit und gibt neue Impulse.
Ehrenamt
Die Selbstverwaltung und die Versichertenberater/innen arbeiten ehrenamtlich.
„Soziale Sicherheit ist ein wichtiger Faktor für die Stabilität unserer Gesellschaft – und die gesetzliche Sozialversicherung bildet unser Fundament.“