Ge­setz­li­che Kran­ken­kas­sen för­dern die Selbst­hil­fe in Bay­ern

Selbsthilfeinitiativen sind ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen maßgeblichen Beitrag, damit die Situation chronisch Kranker, behinderter Menschen und ihrer Angehörigen durch Selbsthilfeangebote verbessert wird. Dabei werden sowohl Projekte als auch Strukturen bezuschusst. Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern und unterstützen die Selbsthilfe deshalb nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und örtlicher Ebene.

In Bayern ist die KNAPPSCHAFT in die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung eingebunden und hat die Federführung für das Förderjahr 2021 übernommen. Dabei werden auch die kassenindividuellen Fördermittel in örtliche Fördergemeinschaften, den sogenannten Runden Tischen, eingebracht. Den einzelnen Selbsthilfegruppen vor Ort wird somit der Weg zu zahlreichen Einzelkassen erspart. Dieser „ bayerische Weg“ bei der Förderung der Selbsthilfegruppen ist ein Erfolgsmodell. Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben 2020 für die Unterstützung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mehr als 10,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt:
• Insgesamt konnten sich 2.329 Selbsthilfegruppen 2020 über eine Fördersumme von 5,3 Millionen Euro freuen.
• 56 Landesorganisationen der Selbsthilfe, zu denen sich Selbsthilfegruppen bestimmter Krankheitsbilder zusammenschließen, erhielten rund zwei Millionen Euro.
• Die regionale Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen als professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal unterstützten die bayerischen Krankenkassen 2020 mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt fast 3,1 Millionen Euro.

Weitere Informationen zur Antragstellung in Bayern finden Sie einschließlich der notwendigen Formulare auf der Seite Selbsthilfeförderung der KNAPPSCHAFT.

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