Mil­lio­nen­för­de­rung für die Selbst­hil­fe

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und Thüringen stellen zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im laufenden Jahr cirka 9,43 Millionen Euro in den Bundesländern bereit.

In Hessen steht mit der Rekordsumme von über sechs Millionen Euro rund eine Million Euro mehr als 2022 zur Verfügung. 627 hessische Selbsthilfegruppen haben Anträge gestellt. Vom Geld profitieren ferner 40 Landesverbände und 22 Selbsthilfekontaktstellen.

In Thüringen stehen für 2023 mehr als 3,35 Millionen Euro bereit. Hier fließt das Geld an 411 Selbsthilfegruppen, 37 Selbsthilfelandesverbände und 21 Kontaktstellen. In der Pauschalförderung erhalten Selbsthilfegruppen sowie -organisationen Zuschüsse für ihre Informations- und Beratungstätigkeit. Darunter fallen beispielsweise regelmäßige Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung und Verbandszeitungen.

Selbsthilfegruppen helfen Menschen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit dieser umzugehen. Menschen mit psychischen Problemen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bekommen auf Augenhöhe Rat und Hilfestellung. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen.

Seit Oktober 2022 gilt in Hessen und Thüringen der überarbeitete Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 21. Oktober 2022. Ein Begleitheft mit Hinweisen auf die wichtigsten Neuerungen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2023 in Hessen finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Anträge für die kassenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen können dort nach verlängerter Anmeldefrist in diesem Jahr bis zum 31. August an folgende Adresse geschickt werden: GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg

Anträge für die Projektförderung können ganzjährig gestellt werden. In Hessen stehen bei der KNAPPSCHAFT dafür 14.435 Euro zur Verfügung. In Thüringen sind es 2023 rund 15.400 Euro. Formulare sind online unter www.hessen.knappschaft.de sowie unter www.thueringen.knappschaft.de verfügbar oder bei der KNAPPSCHAFT (Antonella Aiese-Prestino) Tel. 069 7430 1905; antonella.aiese-prestino@kbs.de erhältlich.

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