Elek­tro­ni­sche Vi­si­te im Pfle­ge­heim mög­lich: Ge­schul­te Pfle­ge­fach­kräf­te un­ter­stüt­zen Ärz­te bei Rou­ti­ne­be­hand­lun­gen

Dresden, 14. März 2023 - In sächsischen Pflegeheimen können Bewohnerinnen und Bewohner jetzt telemedizinisch betreut werden. Ein Modellprojekt, was vorerst nur auf vier Einrichtungen im Erzgebirge begrenzt war, wird jetzt auf ganz Sachsen ausgeweitet. Bei der elektronischen Visite, die per Laptop, PC oder Smartphone möglich ist, verbleiben die Patientinnen und Patienten in ihrem gewohnten Umfeld. In die Konsultation mit der jeweiligen Hausärztin bzw. dem jeweiligen Hausarzt können nach Bedarf Fachärzte einbezogen werden. „Insbesondere in den ländlichen Regionen ist die hier geschaffene Möglichkeit geeignet, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Die begrenzten Ressourcen in den ohnehin hochfrequentierten Arztpraxen können effektiver genutzt werden, weil Fahrtzeiten wegfallen und die Pflegebedürftigen mit der Option eines Videokonsils optimal versorgt werden“, veranschaulicht Alexander Krauß, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen, stellvertretend für die beteiligten Kassen im Freistaat.

Möglich wurde dieses zusätzliche Versorgungsangebot in den Einrichtungen durch einen Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) mit den gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen. Grundlage ist die Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte Pflegefachkräfte. Im Auftrag des Arztes kann besonders geschultes Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen, z. B. Wunden versorgen, Blut abnehmen, impfen oder den Katheterwechsel vornehmen.

Heiko Schönherr-Hempel, Leiter der Pflegeeinrichtung KATHARINENHOF WOHNPARK IN WARMBAD, welches eines der vier Pflegeheime des Pilotprojekts war, sieht besonders in der schnellen und unkomplizierten Untersuchung per Video einen großen Vorteil in der elektronischen Visite: „Damit wird es für Ärzte und auch für Patienten einfacher. Die Ärztin bzw. der Arzt muss seine Praxis nicht extra verlassen und unsere Heimbewohnerinnen und Heimbewohner können vor Ort in Anwesenheit einer Pflegefachkraft die Ärztin bzw. den Arzt konsultieren.“

Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, niedergelassener Hausarzt und selbst regelmäßig in Pflegeheimen im Einsatz: „Was 2019 mit einem Modellprojekt in Pflegeheimen in Marienberg und Weißwasser mit Videokonsultationen zur haus- und fachärztlichen Betreuung Pflegebedürftiger begann, kann nun sachsenweit ausgerollt werden. Diese Vernetzung, unterstützt durch ein Videokonsil, ist speziell in ländlichen Regionen mit ohnehin meist geringer Dichte niedergelassener Ärzte eine sinnvolle Ergänzung der Versorgungslandschaft. Als langjährig in Pflegeheimen tätiger Arzt kann ich es nur befürworten, dass ausgewählte medizinische Leistungen unter Aufsicht des Arztes an dafür qualifizierte Pflegefachkräfte delegiert werden, um so ärztliche Ressourcen indikationsgerecht und zum Wohl der Patienten einzusetzen.“

Hintergrund:
• Diese innovative Form der Versorgung geht auf die Zusammenarbeit von Krankenkassen und KVS im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zurück. Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Partner der Selbstverwaltung haben dabei Marienberg und Weißwasser zu Modellregionen in Sachsen ausgewählt, um unter anderem die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen im ländlichen Raum zu verbessern.
• Grundlage ist ein Vertrag nach § 140a SGB V zur Delegation ärztlicher Leistungen in Pflegeeinrichtungen, bei dem ursprünglich 4 Pflegeeinrichtungen teilgenommen haben. Mit der Ausweitung des Vertrages auf ganz Sachsen können nun insbesondere in ländlichen Regionen weitere Pflegeeinrichtungen teilnehmen.

Für Rückfragen:
Katharina Bachmann-Bux, Pressesprecherin der KV Sachsen
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