Kran­ken­kas­sen stel­len der Selbst­hil­fe in Sach­sen fast 2,9 Mil­lio­nen Eu­ro zur Ver­fü­gung

Dresden, 28. Juli 2022 - Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen stellen in diesem Jahr für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung knapp 2,9 Millionen Euro zur Verfügung.2021 waren es 2,3 Millionen Euro. Die Fördersumme beträgt wie im Vorjahr 1,19 Euro für jeden ihrer Versicherten. Rund 70 Prozent davon werden durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen vergeben, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Sachsen.

„In den letzten Jahren wurden aufgrund der Beschränkungen infolge der Coronapandemie nicht alle Fördermittel abgerufen. Die ungenutzten Mittel gehen der sächsischen Selbsthilfe jedoch nicht verloren, sondern erhöhen das diesjährige Förderbudget“, erklärt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen stellvertretend für die GKV.

Für 2022 haben nach aktuellem Stand 44 Landesorganisationen einen Antrag auf die pauschale Selbsthilfeförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt 1.356.000 Euro. Die zwölf Selbsthilfekontaktstellen sowie die Landeskontaktstelle (LAKOS) bekommen in diesem Jahr gut 558.000 Euro. Außerdem haben mehr als 856 sächsische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt und erhalten eine Förderung von rund 978.000 Euro.

„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheitsversorgung auf wertvolle Weise ergänzt: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen hat große Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen unterstützen die Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch Planungssicherheit“, erläutert Silke Heinke.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Bis zum 31. Januar 2022 konnten gesundheitsbezogeneSelbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Aufwendungen für digitale Anwendungen, Medien, Fortbildungen und Schulungensowie Reisekosten gefördert.

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

AOK PLUS: Zahlen der Selbsthilfe | AOK – Die Gesundheitskasse

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

SVLFG: www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

Federführung / Pressekontakt:

Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Sachsen
Dr. Claudia Beutmann

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Tel.: 0351/87655-37
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