Ärzt­li­che Be­hand­lung ab so­fort auch per Te­le­fon oder Vi­deo-​Te­le­fo­nie mög­lich

16. April 2021 - Ab sofort gibt es in drei sächsischen Pilotregionen (Chemnitz, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und Wurzen/Grimma) ein ergänzendes Versorgungsangebot für Patienten mit leichten Erkrankungen. Dazu wurde eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der AOK PLUS, der IKK classic, der DAK-Gesundheit und der KNAPPSCHAFT geschlossen.

Das Fernbehandlungsmodell bietet Patienten bei leichten, insbesondere hausärztlichen oder internistischen Erkrankungen ein unmittelbares und niederschwelliges Versorgungsangebot. Die telefonische Beratung und Behandlung kann zum Beispiel bei Erkältungen und grippalen Infekten, Fieber, Schnupfen, Hals- oder Ohrenschmerzen, bei Hautausschlag, Rötung, Sonnenbrand oder Sonnenallergie, bei Magen- und Darmbeschwerden sowie bei stressbedingten Krankheitszeichen wie Schlafstörungen zum Einsatz kommen. Auch ein erkranktes Kind kann über die Fernbehandlung kurzfristig ärztlich versorgt werden, zum Beispiel wenn es Husten hat, Läuse oder Würmer sichtbar sind oder wenn es nach einer Impfung Fieber bekommen hat. Ebenso kann bei Problemen wie Übelkeit, Erbrechen oder Fragen zur Arzneimitteleinnahme, auch bei Schwangeren, mit der telefonischen Behandlung geholfen werden. Sollte ein Rezept erforderlich sein, kann dieses in der Praxis des fernbehandelnden Arztes abgeholt, per Post versendet oder perspektivisch als eRezept auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Die Fernbehandlung wird über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 vermittelt. Ein vorgeschaltetes standardisiertes Verfahren stellt sicher, dass dem teilnehmenden Arzt ausschließlich Patienten mit geeigneter Indikation vermittelt werden. Alle für die Fernbehandlung notwendigen Daten werden dem teilnehmenden Arzt auf sicherem elektronischem Weg übermittelt, sodass dieser den Patienten in der Regel innerhalb von 30 Minuten telefonisch – oder per Videosprechstunde – kontaktieren und die Fernbehandlung durchführen kann.

Das Pilotprojekt wird von den gesetzlichen Krankenkassen AOK PLUS, IKK classic, DAK-Gesundheit und KNAPPSCHAFT unterstützt.

Voraussichtlich ab dem Jahr 2022 soll die Möglichkeit der Fernbehandlung dann in ganz Sachsen zur Verfügung stehen.

So einfach geht´s

  1. Wählen Sie die Telefonnummer der Terminservicestelle: 116 117
  2. Halten Sie Ihre Versicherten- und Krankenkassennummer bereit.
  3. Wählen Sie per Tastendruck die Fernbehandlungsmöglichkeit aus. Alternativ sprechen Sie persönlich mit der Terminservicestelle und entscheiden Sie gemeinsam, ob das Angebot für Sie sinnvoll ist.
  4. Anhand von medizinischen Fragestellungen zu Ihren Symptomen wird geklärt, ob eine Fernbehandlung in Frage kommt.
  5. Entscheiden Sie sich für die Fernbehandlung, werden Ihre Daten von der Terminservicestelle an einen teilnehmenden Arzt in Wohnortnähe weitergeleitet. Der Datenschutz ist sichergestellt!
  6. Der Arzt nimmt zeitnah, in der Regel innerhalb von 30 Minuten, mit Ihnen Kontakt auf und behandelt Sie per Telefon oder Video-Telefonie.
  7. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird Ihnen auf Wunsch per Post zugesandt.
  8. Benötigen Sie Arzneimittel, ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt unumgänglich, die Ihnen der Fernbehandlungsarzt möglichst am gleichen Tag anbietet.
  9. Ist eine Vorstellung bei einem Facharzt erforderlich, leitet der Fernbehandlungsarzt hierfür alles in die Wege und unterstützt bei der Terminvermittlung.

Dieser Service steht Ihnen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung.