Unsere unabhängige Ombudsperson für Ihr Anliegen
Wir nehmen Ihr Anliegen ernst
Der Sozialmedizinischen Dienst hat mit Peter Jeromin einen eigenen, unabhängigen Ombudsmann bestellt. Er ist Ansprechpartner sowohl für die Versicherten der Kranken- und Pflegekasse "KNAPPSCHAFT" wie für die Beschäftigten des Sozialmedizinischen Dienstes.
Die Versicherten der KNAPPSCHAFT können sich insbesondere bei Beschwerden über die Tätigkeit des SMD an den Ombudsmann wenden. Vertraulichkeit wird dabei garantiert.
Dies gilt ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SMD bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere auch bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte.
Der Ombudsmann arbeitet völlig unabhängig und mit eigener Geschäftsstelle, an die Sie sich wenden können.
Die Ombudsperson ist ausschließlich für Anliegen im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, sofern der SMD involviert wurde.
Kontaktinformation
Peter Jeromin -persönlich/vertraulich- |
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ombudsperson-beim-smd@kbs.de | |
Telefon | 0234 304-88888 (Montag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr) |
Postalische Adresse | Ombudsperson beim SMD Wasserstraße 215 44799 Bochum |
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
Welche Aufgaben hat die Ombudsperson?
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Verwaltungsrat und der Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
Warum gibt es eine Ombudsperson im Sozialmedizinischen Dienst?
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit des Sozialmedizinischen Dienstes sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Sozialmedizinischen Dienst zu verhindern.
Ich bin mit dem Ergebnis eines Gutachtens nicht zufrieden. Wohin richte ich meinen Widerspruch?
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.
Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen und bearbeiten.
Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen, deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeitende des Sozialmedizinischen Dienstes können sich an die Ombudsperson wenden.
Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden?
Als versicherte Person können Sie sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Sozialmedizinischen Dienstes an die Ombudsperson wenden. Wenn Sie beim Sozialmedizinischen Dienst beschäftigt sind, können Sie sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Sozialmedizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Eingabe. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Kann ich mich mit rechtlichen Fragen an die Ombudsperson wenden?
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten des Sozialmedizinischen Dienstes in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Ombudsperson nicht helfen.
Wie ist der Ablauf eines Ombudsverfahrens?
Ist Ihr Anliegen ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Sozialmedizinischen Dienst auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie per Post oder per E-Mail eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson tätig werden.
In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen zu rechnen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Was unterscheidet die Ombudsperson vom Beschwerdemanagement des Sozialmedizinischen Dienstes?
Unser internes Beschwerdemanagement steht Ihnen bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen ebenfalls zur Verfügung. Wenn Sie sich mit der Art und Weise der Begutachtung unwohl fühlen, können Sie sich an das Beschwerdemanagement der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Bereich "Sozialmedizin-Koordination und Beratung" wenden. Sie erreichen das Beschwerdemanagement unter folgenden Kontaktdaten:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sozialmedizin - Koordination und Beratung
Beschwerdemanagement
Wasserstraße 215
44799 Bochum
E-Mail: smd@kbs.de
Wie wird die Unabhängigkeit der Ombudsperson gewährleistet?
Die Ombudsperson ist nicht beim Sozialmedizinischen Dienst angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson arbeitet unabhängig und frei von Weisungen des Sozialmedizinischen Dienstes. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Wird meine Anfrage vertraulich behandelt?
Die Ombudsperson achtet streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Sozialmedizinischen Dienst weitergeleitet. Sie können sich, falls Sie dies möchten, auch anonym an die Ombudsperson wenden. Bitte beachten Sie, dass die Ombudsperson Ihnen in diesen Fällen nicht persönlich antworten kann.
Gibt es Fristen zur Eröffnung eines Ombudsverfahrens zu berücksichtigen?
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Werden für das Ombudsverfahren Gebühren erhoben?
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Sie haben Fragen zu einem möglichen Ombudsverfahren?
Bitte wenden Sie sich unter der Rufnummer 0234 304-88888 an die Ombudsperson. Sie können hier gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, falls die Ombudsperson gerade nicht erreichbar ist.