So schützt Du Dich und Deine Mitmenschen
Alle Fragen und Antworten rund um das Thema Coronavirus und Ihre Krankenversicherung finden Sie hier:
Vertriebspartner der KNAPPSCHAFT
Gemeinsam profitieren
Die KNAPPSCHAFT sieht sich als Partner der Finanzdienstleister. Ihr Umsatz ist unser Geschäft. Durch interessante Produktkombinationen bieten wir Ihnen und Ihrem Geschäft echte Mehrwerte, die Ihren Umsatz steigern. Im Gegenzug freuen wir uns, wenn Sie erfolgreich Neukunden für uns werben.
Und das Beste: Sie müssen als Vertriebspartner kein Experte für die GKV sein oder werden. Dafür sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da.
- Mehr als 750 Jahre Erfahrung
- Rund 1,5 Millionen Versicherte
- Eine der größten bundesweit tätigen Krankenkassen
- Rund 60 Geschäftsstellen
- Rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Telefonisch, persönlich und online sind wir für unsere Kunden da

Ganzheitliche Beratung
Ansprechpartner für Fragen rund um die Sozialversicherung
Exklusive Marktvorteile
Neuartiger Zugangsweg zum Firmengeschäft und intelligente Produktkombination
Attraktive Provisionen
Wir zahlen den gesetzlichen Höchstbetrag – stornofrei
Vertriebspartner der KNAPPSCHAFT
Unser Angebot für Sie
- Ihr Umsatz ist unser Geschäft – Neue Chancen mit der KNAPPSCHAFT im Firmen- und Privatsegment
- Privat mit der GKV – Wir unterstützen Sie in Ihrem Geschäft. Eine ideale Kombination mit weiteren Produkten aus der privaten KV
- Neuartiger Zugangsweg zu Firmen und deren Mitarbeitern – einzigartige Chance auf alleinstellende Ansprache. Vertrieblicher Ansatz, wie Sie Ihre Firmen mit der GKV stärken können.
Gerne begleiten wir Sie „Schritt für Schritt“ in die aktive Umsetzung und zeigen Ihnen wichtige Schlüsselmomente.
Sie möchten mehr über die Themen erfahren? Die Außendienstmitarbeiter der KNAPPSCHAFT sind in ganz Deutschland unterwegs. Schreiben Sie uns hier einfach eine Nachricht und Ihr persönlicher Berater meldet sich in den nächsten Tagen bei Ihnen für eine Terminvereinbarung.
FAQ zum Kassenwahlrecht
Was ändert sich ab 2021 im GKV-Krankenkassenwahlrecht?
Ab 2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel. Waren es zuvor 18 Monate der Mindestversicherungszeit, so sind es ab Januar 2021 nur noch 12 Monate.
Ebenfalls ab Januar 2021 sind keine Kündigungen und keine Kündigungsbestätigungen mehr erforderlich. Das übernehmen wir jetzt für Sie. Die KNAPPSCHAFT kündigt die bisherige Kasse, die Bestätigung erfolgt auf maschinellem Wege.
Das heißt für Sie: Künftig reicht uns der vollständige Antrag des Neukunden und Sie sparen sich eine Menge zusätzlicher Arbeit und Zeit.
Was muss ich bei der Antragsaufnahme beachten? Gibt es neue, wichtige Pflichtangaben für einen reibungslosen Wechsel?
Sie bekommen von uns neue Antragsformulare der KNAPPSCHAFT. Darin sind alle wichtigen Punkte enthalten. Wichtig ist, dass
- der Name des Kunden deutlich lesbar ist,
- die Krankenversicherungsnummer aufgenommen ist,
- Name der Vorkasse angegeben ist und
- der Kunde Angaben zum Wechselgrund macht.
Diese Angaben sind besonders wichtig für den maschinellen Meldeprozess mit der bisherigen Krankenkasse.
Wann greift die verkürzte Bindungsfrist und wann nicht? Welche Frage(n) sollte ich stellen?
Ab Januar 2021 gibt es nur noch die 12 monatige Bindungsfrist.
Ausnahme: Der Kunde ist Teilnehmer eines Wahltarifes, dann gilt die Bindungsfrist des Wahltarifes.
Ausnahme der Ausnahme: Die Bindungsfrist der Wahltarife endet vorzeitig, wenn ein sofortiges Wahlrecht entsteht oder der Krankenkassenwechsel nach einer Versicherungslücke stattfindet.
Fragen Sie bitte Ihren Kunden, ob ein Arbeitgeberwechsel bevorsteht. Und ob er bei seiner Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat. Wie lange dieser schon läuft bzw. wann dieser endet.
Wann entsteht ein sofortiges Wahlrecht?
Ein sofortiges Wahlrecht entsteht bei einem Arbeitgeberwechsel oder Statuswechsel (zum Beispiel von der Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung). Hier kann ohne Kündigung und ohne Fristen sofort die KNAPPSCHAFT gewählt werden.
Was passiert mit meinen Übergangsfällen, in denen nach altem Recht eine Bindungsfrist bis 2021 hinein besteht? Muss ich etwas tun? Welchen Service übernimmt die KNAPPSCHAFT für mich?
Für diese Übergangsfälle kann die verkürzte Bindungsfrist greifen. Sie brauchen dafür nichts zu tun, den Service übernimmt die KNAPPSCHAFT für Sie.
Aktuell fordern wir von den Krankenkassen neue Kündigungsbescheinigungen an, um die Krankenkassenwechsel zu beschleunigen.
Was muss ich zukünftig in der Beratung meiner Kunden beachten?
Die Kunden werden stärker in die Verpflichtung genommen mitzuwirken. Ab 2021 fällt die Mitgliedsbescheinigung in Papier an den Arbeitgeber weg. Das bedeutet, dass der Neukunde formlos seinem Arbeitgeber den Wechsel bzw. seinem neuen Arbeitgeber die Krankenkasse mitteilen muss. Dabei sollte der Kunde Name und Adresse der gewählten Krankenkasse sowie das Datum des Beginns der Mitgliedschaft angeben. Darauf sollten Sie Ihre Kunden hinweisen.
Ausnahme: An die Agentur für Arbeit werden auch bis 2022 übergangsweise weiter Mitgliedsbescheinigungen in Papier versandt.
Achtung: Das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen kommt für Kündigungen, die noch in 2020 eingehen (Krankenkassenwechsel zum 01.01., 01.02., 01.03.2021 angestrebt), nicht zur Anwendung. Hier sind die Krankenkassen noch verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung in Papier auszustellen. Nach Vorlage der Kündigungsbestätigung hat die Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung in Papier zur Verfügung zu stellen.
Wann habe ich erneuten Anspruch auf die Provision?
Anspruch auf erneute Provisionszahlung haben Sie grundsätzlich nach 12 Monaten.
Kontakt
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Wie werde ich Vertriebspartner der KNAPPSCHAFT?
Schließen Sie Ihre Vereinbarung mit uns - das ist kein Hexenwerk.
Voraussetzung ist, dass Sie die Erlaubnis nach § 34d GewO besitzen. Haben Sie diese, können Sie in wenigen Schritten Vertriebspartner der KNAPPSCHAFT werden. Sie ist bereits vor-unterschrieben.
- Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an vertriebspartner@knappschaft.de.
- Wir senden Ihnen umgehend Ihre Vereinbarung zu. Sie ist bereits vor-unterschrieben.
- Sie unterschreiben die Vereinbarung und schicken ein Exemplar an uns zurück. Alternativ geben Sie sie einfach Ihrem Vertriebspartnerbetreuer an die Hand.
- Nun steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.
Unser Broschürenservice für Vertriebspartner
Die KNAPPSCHAFT stellt Ihnen als Vertriebspartner gerne Informationsmaterial zur Verfügung. Senden Sie uns hierfür einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.
Vorteile der KNAPPSCHAFT für Ihre Kunden
Wahltarife
Sechs attraktive, teilweise kombinierbare Wahltarife zu Themen wie Selbstbehalt, Privatpatient oder Azubi
AKON Aktivtage
Kompakte Präventionskurse in einem Kurzurlaub mit einem Zuschuss von bis zu 160 Euro – perfekt für Berufstätige
AktivBonus
Attraktive Geldbeträge für gesundheitsbewusstes Verhalten – z. B. 70 Euro für Aktivitäten im Fitnessstudio
AktivBonus junior
Zusätzlicher Vorsorgebonus für Kinder & Jugendliche, bis zu 500 Euro zum 18. Geburtstag
Sportmedizinische Untersuchung
Bis zu 120 Euro alle zwei Jahre für eine Beratung und Untersuchung beim Sportmediziner
Alternative Heilmethoden
Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie für jedes Alter
Reiseschutzimpfung
Kostenloser Schutz für einen sicheren Urlaub
Mehr Informationen erhlten Sie unter: knappschaft.de/meinevorteile
Kontakt
Bei Fragen zur Kooperation mit der KNAPPSCHAFT oder zu Ihren Mehrwerten helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 7245 900 erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Sie bevorzugen E-Mails? Dann schreiben Sie uns einfach an vertriebspartner@knappschaft.de