Der Un­fall­fra­ge­bo­gen 

Ver­let­zung? Un­fall? Der Fra­ge­bo­gen der KBS

Hatten Sie einen Unfall, behandeln Ärzte und andere Therapeuten im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung Ihre Verletzungen.

Vielleicht können Sie wegen der Unfallfolgen nicht mehr arbeiten und beziehen deswegen Krankengeld, sind auf Pflegeleistungen und Hilfsmittel angewiesen oder mussten einen Rentenantrag stellen. Eine schwierige Lebenslage, in der wir Sie als Ihre Kranken- bzw. Rentenversicherung mit unserem breiten Leistungsspektrum unterstützen.

Zu den gesundheitlichen Belastungen gesellt sich meist die Frage, wer den Unfall und dessen Folgen zu verantworten hat. Das ist nicht nur für Sie persönlich von Bedeutung. Auch wir müssen der Frage nachgehen, ob Ihr Unfallgegner den finanziellen Schaden ersetzen muss, der uns durch unfallbedingte Sach- und Geldleistungen entstanden ist.

Da wir nicht wissen, wie es zu Ihrer Verletzung gekommen ist, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Deshalb erhalten Sie von uns den Unfallfragebogen – mit der Bitte, diesen sorgfältig auszufüllen. Ihre Angaben im Fragebogen sind wichtig, denn sie bilden die Grundlage für unsere weitere Arbeit.

Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um den Unfallfragebogen zusammengestellt.

Jemand schreibt handschriftlich etwas auf.

Was zählt über­haupt als Un­fall?

Wenn wir von einem Unfall sprechen, ist damit nicht nur der Autounfall oder der Ausrutscher auf der achtlos weggeworfenen Bananenschale gemeint. Als „Unfall“ gilt daher z. B.

  • jeder Unfall im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder sonstiger Verkehrsteilnehmer
  • ein Sportunfall
  • ein Sturz aufgrund von Eis- oder Schneeglätte, einer schadhaften Treppe oder einer Stolperfalle
  • ein Arbeitsunfall, etwa der Sturz von einem Arbeitsgerüst
  • Verletzungen im häuslichen Bereich wie Brand- oder Schnittwunden bei Haus- und Gartenarbeit
  • eine Verletzung als Fahrgast bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Flugzeug
  • die Verletzung durch ein Tier, bspw. ein Hundebiss oder der Sturz von einem Reitpferd
  • die Körperverletzung infolge einer Schlägerei, eines Überfalls oder einer anderen Gewalttat
  • eine Verletzung durch ein fehlerhaftes Produkt, z.B. ein mangelhaftes Elektrogerät oder Medizinprodukt
  • ein Gesundheitsschaden durch Pflegefehler im Krankenhaus oder Pflegeheim
  • ein ärztlicher Behandlungsfehler.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

Natürlich löst nicht jeder Unfall einen Schadensersatzanspruch aus. Hat aber ein "Dritter", also eine andere Person, den Schaden an Leib und Leben verursacht oder mitverursacht, kommt dessen Schadensersatzpflicht in Betracht.

Un­fall­fra­ge­bo­gen: Dar­auf kommt es an

Wa­rum be­kom­me ich von der KBS ei­nen Un­fall­fra­ge­bo­gen zu­ge­schickt?

Wir kennen zwar Ihre Krankheitsdiagnosen, nicht aber deren Ursache. Bei einer unfalltypischen Diagnose wie z. B. einem Knochenbruch senden wir Ihnen automatisch einen Unfallfragebogen.

Falls Ihre unfalltypische Krankheitsdiagnose unter Fremdeinwirkung entstanden ist, prüfen wir, ob der Schadensverursacher uns gegenüber schadensersatzpflichtig ist.

Deswegen fragen wir nach, ob Sie einen Unfall hatten, wie es zu diesem kam und und wer daran beteiligt war. Nur wenn wir diese Details kennen, können wir vom Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung unsere finanziellen Aufwendungen zurückfordern.

Wa­rum er­hal­te ich manch­mal meh­re­re Fra­ge­bö­gen?

Die Behandlung einer Erkrankung bzw. Verletzung erfolgt nicht selten durch verschiedene Ärzte und Therapeuten. Oft schließt sich an einen Krankenhausaufenthalt auch eine Reha-Maßnahme an. Jede Maßnahme zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit kann automatisch den Versand eines Fragebogens auslösen.

Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, Schwerbehinderung oder für Hinterbliebene beantragen, müssen wir nachfragen, ob hierfür ein Unfall die Ursache war. Deswegen kann es passieren, dass wir Sie mehrmals um Ihre Auskunft bitten.  

Erhalten Sie in derselben Angelegenheit wiederholt denselben Fragebogen, obwohl Sie uns die erbetenen Informationen längst zur Verfügung gestellt haben? Dann teilen Sie uns dies formlos mit: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Und wenn ich den Un­fall selbst ver­schul­det ha­be?

Auch in diesem Fall erbringen wir alle Leistungen, auf die Sie nach sozialrechtlichen Vorschriften Anspruch haben. Teilen Sie uns daher bitte detailliert die Umstände Ihres Unfalls mit.

Hatten Sie einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall, bitten wir Sie um möglichst genaue Angaben über die am Unfall beteiligten Personen und Fahrzeuge. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Schadensersatzansprüche gegen Ihre Unfallgegner sogar dann in Betracht kommen, wenn Sie den Verkehrsunfall selbst verursacht haben.

Was, wenn es mei­ner Mei­nung nach gar kein Un­fall war?

Bitte füllen Sie unseren Fragebogen trotzdem so detailliert wie möglich aus und senden Sie ihn an uns zurück.

Für unsere Arbeit können auch Geschehnisse bedeutsam sein, die sich nicht als herkömmlicher Unfall darstellen.

Und wenn ich mich nicht er­in­ne­re, was ge­nau pas­siert ist?

Füllen Sie unseren Fragebogen bitte auch dann so weit wie möglich aus, wenn Sie sich nicht oder nur unvollständig an die Umstände Ihres Unfalls erinnern. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie bestimmte Angaben nicht (mehr) machen können.

Je besser wir im Bilde sind, desto weniger Rückfragen haben wir an Sie.

Bin ich ver­pflich­tet, den Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len?

Ja. Die Mitwirkungspflicht ist im Sozialgesetzbuch verankert.

Ihr Versicherungsverhältnis berechtigt Sie dazu, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Es verpflichtet Sie jedoch auch dazu, Tatsachen anzugeben, die mit den Sozialleistungen zusammenhängen.

Ein „Klas­si­ker": der Ver­kehrs­un­fall

Ein Warndreieck auf der Straße.

Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Gefahrensituationen und leider auch immer wieder zu Unfällen.

Zwei Putzfrauen wischen ein öffentliches Gebäude und stellen ein Rutschgefahrenschild auf.

Hinweisschilder warnen vor Gefahren im Alltag.

Ein Mann mit Gipsbein sitzt auf einem Sofa.

Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Die KBS hilft mit ihren vielfältigen Leistungen.

Der Re­gress der KBS

Wer einem anderen Verletzungen an Körper, Gesundheit oder Leben zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet und soll durch unsere gesetzlichen Sozialleistungen nicht seiner Verantwortlichkeit enthoben werden.

Ob nach einem Unfall ein Schadenersatzanspruch besteht, prüfen wir, das Referat Regress der KBS, an den Standorten Frankfurt und Hamburg. Wir werten Ihre Angaben im Unfallfragebogen aus.

Manchmal bringt es die Situation mit sich, dass wir Fragen oder andere Anliegen an Sie oder Ihre Familienmitglieder haben. Selbstverständlich wollen wir Sie keinesfalls belästigen. Manchmal sind wir sind jedoch für unsere Arbeit auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Wir prüfen, ob uns infolge eines Unfalls Schadensersatz zusteht – für die erbrachten unfallbedingten Leistungen an unsere Versicherten oder deren Hinterbliebene. Unsere Schadensersatzforderungen richten sich gegen die Schadensverursacher und deren Haftpflichtversicherungen. Mit unserer Arbeit entlasten wir die Versichertengemeinschaft von finanziellem Aufwand, der fremdverschuldet ist.

Es handelt sich hierbei um Schadenersatzansprüche der KBS. Haben Sie persönliche Schadenersatzansprüche? Dann kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.

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