So schützt Du Dich und Deine Mitmenschen
Alle Fragen und Antworten rund um das Thema Coronavirus und Ihre Krankenversicherung finden Sie hier:
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Alle Fragen und Antworten rund um das Thema Coronavirus und Ihre Krankenversicherung finden Sie hier:
www.knappschaft.de/coronaVertragspartnerschaft mit der KNAPPSCHAFT
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 SGB V? Werden Sie Vertragspartner der KNAPPSCHAFT.
Die KNAPPSCHAFT muss sicherstellen, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Deshalb benötigt sie vor Abschluss eines Hilfsmittelversorgungsvertrages von Ihnen einen Nachweis für den speziellen Produktbereich (Präqualifizierungszertifikat). Als präqualifizierter Leistungserbringer können Sie den bestehenden Verträgen der KNAPPSCHAFT jederzeit beitreten und sich an Vertragsverhandlungen der KNAPPSCHAFT beteiligen.
Präqualifizierung als Hilfsmittelanbieter
Wenn Sie als Leistungserbringer Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Kranken- oder der sozialen Pflegeversicherung abgeben wollen, sind Sie verpflichtet, sich präqualifizieren zu lassen. Mehr darüber erfahren Sie bei den Präqualifizierungsstellen des GKV-Spitzenverbandes.
Nach Abschluss des Präqualifizierungsverfahrens erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses ist 5 Jahre gültig und gilt gegenüber allen Kranken- und Pflegekassen. Vor Ablauf der Gültigkeit bzw. bei Änderungen (z. B. Umfirmierung, Betriebsverlegung oder Betriebsleiterwechsel) benötigen Sie ein neues Präqualifizierungszertifikat. Ohne diesen Nachweis verlieren bestehende Verträge ihre Geltung und die Versorgungsberechtigung entfällt.
Aus Anlass der aktuellen Situation haben wir zusammen mit anderen Krankenkassenverbänden und dem GKV-Spitzenverband Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV2 sowie einen ergänzenden Fragenkatalog erarbeitet. So soll ein einheitlichen Umgang mit der Situation sichergestellt sowie die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation erleichtert und aufrechterhalten werden.
Der Text der Empfehlungen sowie der ergänzende Fragenkatalog ist den beigefügten pdf-Dokumenten zu entnehmen. Die Empfehlungen gelten ab dem 4. November 2020 bis zum 31. März 2021.
Bitte beachten Sie die Empfehlungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung.
Empfehlungen Corona GKV-Spitzenverband (PDF, 56KB)
Ergänzender Fragenkatalog des GKV-Spitzenverbandes (PDF, 64KB)
Zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 haben wir zusammen mit anderen Krankenkassenverbänden einen FAQ-Katalog erstellt. Der Katalog gilt für alle Verträge, in denen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart sind. Ebenso findet er Anwendung bei Bruttopreisvereinbarungen, in denen vertraglich eine Anpassung an den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz vereinbart ist.
Den aktuellen FAQ-Katalog können Sie dem beigefügten pdf-Dokument entnehmen. Wir bitten um Beachtung.
Den Leistungsbereich Hilfsmittel rechnet die KNAPPSCHAFT bevorzugt über den elektronischen Übermittlungsweg ab. Die rechnungsbegründenden Unterlagen (wie Verordnung oder Genehmigungen und auch Begleitzettel für Urbelege) benötigen wir jedoch zur Begleichung Ihrer Rechnung in unseren Abrechnungsstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Rechnung in der Abrechnungsstelle nur bearbeiten können, wenn die elektronischen Abrechnungsdaten fehlerfrei im System zur Verfügung stehen und die rechnungsbegründenden Unterlagen vorliegen.
Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen über Hilfsmittel gilt folgende Zuständigkeitsregelung:
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
Abrechnung
Westerholter Weg 84
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 5807-55
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
Abrechnung
St. Johanner Straße 46/48
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 4002-0
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur eventuellen Kürzung Ihrer Rechnung besuchen Sie unsere Seite zum Datenaustausch.
Sie möchten einen Hilfsmittelvertrag mit uns schließen? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre zuständige Vertragsdienststelle. Ihr regionaler Ansprechpartner der KNAPPSCHAFT richtet sich in der Regel nach dem Bundesland, in dem der Betriebssitz Ihres Unternehmens liegt. Sofern Ihr Unternehmen in mehreren Bundesländern tätig ist, bitten wir Sie, sich unabhängig vom Betriebssitz Ihres Unternehmens an das Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung in Bochum zu wenden.
Die Kontaktdaten der Vertragsdienststellen der KNAPPSCHAFT können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Vertragsdienststelle | Anschrift | Kontakt | Kernbereiche (Bundesland) |
---|---|---|---|
Bochum -Team Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung- | Knappschaftstr. 1, 44799 Bochum | Tel.: (0234) 304-13480 Email: hilfsmittel@knappschaft.de | Bundesland Nordrhein-Westfalen |
Regionaldirektion Frankfurt -Referat KV- | Galvanistraße 31 60486 Frankfurt | Tel.: (069) 7430-0 Fax: (069) 7430-1919 Email: vertrag.frankfurt@knappschaft.de | Bundesländer Hessen und Thüringen |
Regionaldirektion Chemnitz -Referat KV- | Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz | Tel.: (0371) 801-0 Fax: (0371) 801-4418 Email: vertrag.chemnitz@knappschaft.de | Bundesland Sachsen |
Regionaldirektion Cottbus -Referat KV- | August-Bebel-Str. 85, 03046 Cottbus | Tel.: (0355) 357-0 Fax: (0355) 357-17240 Email: vertrag.cottbus@knappschaft.de | Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg |
Regionaldirektion Berlin -Referat KV- | Wilhelmstr. 138/139 10963 Berlin | Tel.: (030) 613760-0 Fax: (030) 613760-596 Email: vertrag.berlin@knappschaft.de | Bundesland Berlin |
Regionaldirektion Hannover -Referat KV- | Siemensstr. 7, 30173 Hannover | Tel.: (0511) 8079-0 Fax: (0511) 8079-388 Email: vertrag.hannover@knappschaft.de | Bundesland Niedersachsen |
Regionaldirektion Hamburg -Referat KV- | Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg | Tel.: (040) 30388-0 Fax: (040) 30388-5414 Email: vertrag.hamburg@knappschaft.de | Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern |
Regionaldirektion München -Referat KV- | Putzbrunner Str. 73 81739 München | Tel.: (089) 38175-0 Fax: (089) 38175-104 Email: vertrag.muenchen@knappschaft.de | Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg |
Regionaldirektion Saarbrücken -Referat KV- | St.-Johanner-Str. 46-48, 66111 Saarbrücken | Tel.: (0681) 4002-0 Fax: (0681) 4002-1397 Email: vertrag.saarbruecken@knappschaft.de | Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz |
Wir bitten Sie, sowohl bei telefonischen als auch bei Anfragen per E-Mail stets Ihr Institutionkennzeichens (IK) anzugeben.
Leistungsanträge bearbeiten wir in unseren drei Fachzentren für Hilfsmittel in Herne, Frankfurt und Saarbrücken. Die regionale Zuständigkeit der Fachzentren richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten. Eine geographische Übersicht sowie Dateien mit Kontaktadressen nach Postleitzahlen bzw. Postleitbereichen finden Sie unten zum Download.
Innerhalb unserer Fachzentren für Hilfsmittel arbeiten spezialisierte Teams, die sich mit unterschiedlichen Produktbereichen beschäftigen. Diese sind:
Care | Technik | Medizin | Reha | Abrechnung |
---|---|---|---|---|
PG 03 | PG 05 | PG 01 | PG 02 | alle PG |
PG 15 | PG 07 (inkl. Blindenführhunde, O&M) | PG 03 (Insulinpumpen) | PG 04 | |
PG 19 (ohne Betten) | PG 08 | PG 06 | PG 10 | |
PG 29 | PG 16 (Kommunikationsmittel ohne PU 16.99.09) | PG 09 | PG 18 | |
PG 51 (53, 98) | PG 17 | PG 11 | PG 22 | |
PG 52 | PG 20 | PG 12 | PG 26 | |
PG 54 | PG 23 | PG 13 | PG 28 | |
Allergikerhilfen | PG 24 | PG 14 | PG 33 | |
§ 40 (4) SGB XI | PG 25 | PU 16.99.09 | PG 50 (+ PG19 Betten) | |
PG 31 | PG 21 | |||
PG 32 | PG 27 | |||
PG 34 (Haarersatz) | Stromkosten | |||
PG 35 (Epithesen) | VAC-Therapie | |||
PG 36 (Augenprothesen) | PG 99 (Erektionshilfen) | |||
PG 37 (Brustprothesen) | ||||
PG 38 (Armprothesen) | ||||
PG 99 (Kopfschutz) |
Ihre teambezogenen Gesprächspartner in den Fachzentren für Hilfsmittel erreichen Sie unter diesen Kontaktdaten:
Fachzentrum für Hilfsmittel | Telefon | Telefax / Email | |
---|---|---|---|
Herne | Team Care: Team Medizin: Team Technik: Team Reha: | (02323) 1471 - ... ... - 581 ... - 582 ... - 583 ... - 584 | (0234) 97838-90018 himi-service-herne@knappschaft.de |
Frankfurt | Team Care: Team Medizin: Team Technik: Team Reha: | (069) 7706971 - ... ... - 81 ... - 83 ... - 82 ... - 84 | (0234) 97838-90023 himi-service-frankfurt@knappschaft.de |
Saarbrücken | Team Care: Team Medizin: Team Technik: Team Reha: | (0681) 588224 - ... ... - 81 ... - 82 ... - 83 ... - 84 | (0234) 97838-90021 himi-service-saar@knappschaft.de |
Unsere Bitte:
Für eventuelle telefonische Rückfragen rufen Sie bitte direkt in dem Team an, das für den jeweiligen Produktbereich Ihrer Frage spezialisiert ist. Wir helfen Ihnen gern.
Der GKV-Spitzenverband und Bundesverbände der Leistungserbringer haben Rahmenempfehlungen vereinbart (§ 127 Abs. 9 SGB V), diese Rahmenempfehlungen haben das Ziel, die Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln zu vereinfachen und vereinheitlichen. Die in den Rahmenempfehlungen getroffenen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 1. Februar 2020 geschlossen oder angepasst werden:
Rahmenempfehlungen 127 Abs.9 SGB V
Bestandteil der Rahmenempfehlung sind die vereinbarten Formulare für die Dokumentation der Beratung und der Information zu Mehrkosten. Die Muster sind daher bei Hilfsmittellieferungen für Versicherte der KNAPPSCHAFT zu verwenden, wenn in den abgeschlossenenen Verträgen keine abweichenden Muster hierfür vorgesehen sind.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Leistungserbringer zu überwachen (§ 127 Abs. 7 SGB V). Gleichzeitig sollen Transparenz in der Hilfsmittelversorgung geschaffen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglicht werden.
Neben anderen Möglichkeiten hat der GKV-Spitzenverband in den Rahmenempfehlungen Versichertenumfragen als ein Instrument benannt, um mögliche Auffälligkeiten festzustellen und Erkenntnisse zur Versorgungsqualität zu gewinnen.
Die KNAPPSCHAFT weist Ihre Versicherten im Rahmen jeder Bewilligung eines Hilfsmittels auf die Möglichkeit einer Onlinebefragung hin. Den Inhalt dieser Online-befragung können Sie dem hier angehängten PDF-Dokument entnehmen.
Unsere drei Fachzentren für Hilfsmittel bearbeiten die Leistungsanträge zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung.
Alle Fachzentren für Hilfsmittel haben als Postanschrift diese Adresse:
KNAPPSCHAFT
Fachzentrum für Hilfsmittel
45095 Essen
Der KNAPPSCHAFT können Sie für alle Produktbereichen elektronische Kostenvoranschläge (eKV) übermitteln. Ihre Kostenvoranschlagsdaten übermitteln Sie über einen eKV-Dienstleister Ihrer Wahl, welcher bei der AOK-Systems zertifiziert ist. Ihre eKV-Daten können uns erreichen, wenn Ihr gewünschter eKV-Dienstleister über Ihre Teilnahme informiert ist und die Datenübermittlung für Sie freigeschaltet hat. Eine Freischaltung seitens der KNAPPSCHAFT ist nicht notwendig.
Die zu verwendende IK-Nummer der KNAPPSCHAFT für einzureichende Kostenvoranschläge lautet: 109905003.
Bitte nutzen Sie die Vorteile des eKV und übermitteln uns Ihre Kostenvoranschläge ausschließlich elektronisch. Senden Sie uns bitte keine (zusätzlichen) papierbasierten Kostenvoranschläge zu.
Technische Fragen rund um das Thema "Elektronischer Kostenvoranschlag" richten Sie bitte ausschließlich an himi-ekv@kbs.de.
Rechnungen / Rechnungsbelege senden Sie bitte an Ihre zuständige Abrechnungsstelle.
Die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben mit Wirkung ab 1. Januar 2009 eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Hilfsmittelversorgung vereinbart. Sie streben unter Federführung der KNAPPSCHAFT eine weitestgehende Synchronisierung ihrer Verträge an. Die Kooperation erstreckt sich bis auf einige Ausnahmen auf alle Vertragsarten, Regionen, Produktgruppen und Versorgungsbereiche der Hilfsmittelversorgung.
Sofern die SVLFG Interesse an einem Vorhaben der KNAPPSCHAFT hat, kann die KNAPPSCHAFT die SVLFG bei Vertragsverhandlungen umfassend vertreten und den Vertrag auch im Namen der SVLFG abschließen.
Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse können durch diese Kooperation einheitliche Vereinbarungen erreichen.
Die bisher durch die KNAPPSCHAFT geschlossenen Verträge gelten für die landwirtschaftliche Krankenkasse nur, soweit dies in den Verträgen jeweils angegeben ist oder die SVLFG, ggf. vertreten durch die KNAPPSCHAFT, ihren Beitritt ausdrücklich erklärt hat.
Erwachsene Versicherte leisten für alle abgegebenen Hilfsmittel eine Zuzahlung an den Leistungserbringer.