Präqua­li­fi­zie­rung

Präqua­li­fi­zie­rung als Hilfs­mit­te­lan­bie­ter

Wenn Sie als Leistungserbringer Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Kranken- oder der sozialen Pflegeversicherung abgeben wollen, sind Sie verpflichtet, sich präqualifizieren zu lassen. Mehr darüber erfahren Sie bei den Präqualifizierungsstellen des GKV-Spitzenverbandes.

Nach Abschluss des Präqualifizierungsverfahrens erhalten Sie ein Zertifikat. Dieses ist 5 Jahre gültig und gilt gegenüber allen Kranken- und Pflegekassen. Vor Ablauf der Gültigkeit bzw. bei Änderungen (z. B. Umfirmierung, Betriebsverlegung oder Betriebsleiterwechsel) benötigen Sie ein neues Präqualifizierungszertifikat. Ohne diesen Nachweis verlieren bestehende Verträge ihre Geltung und die Versorgungsberechtigung entfällt.

Die jeweils aktuellen Präqualifizierungsdaten werden uns durch den GKV-Spitzenverband übermittelt. Eine Übersendung der Präqualifizierungsurkunde durch Sie ist grundsätzlich nicht erforderlich. Wenn Sie diese dennoch übermitteln wollen, können Sie diese im MIP-Vertragsmanager hochladen. Nähere Informationen zum MIP-Vertragsmanager finden sie hier.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link zum GKV-Spitzenverband.