An­sprech­part­ner für Hilfs­mit­tel-​Ab­rech­nun­gen

Den Leistungsbereich Hilfsmittel rechnet die KNAPPSCHAFT bevorzugt über den elektronischen Übermittlungsweg ab. Die rechnungsbegründenden Unterlagen (wie Verordnung oder Genehmigungen und auch Begleitzettel für Urbelege) benötigen wir jedoch zur Begleichung Ihrer Rechnung in unseren Abrechnungsstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir die Rechnung in der Abrechnungsstelle nur bearbeiten können, wenn die elektronischen Abrechnungsdaten fehlerfrei im System zur Verfügung stehen und die rechnungsbegründenden Unterlagen vorliegen.

Für die Bezahlung Ihrer Rechnungen über Hilfsmittel gilt folgende Zuständigkeitsregelung:

  • Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz innerhalb Nordrhein-Westfalens haben, ist zuständig die:

KNAPPSCHAFT

Fachzentrum für Hilfsmittel

Abrechnung

Westerholter Weg 84

45657 Recklinghausen

Tel.: 02361 5807-55


  • Für rechnungslegende Betriebssitze Ihres Unternehmens, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben, ist zuständig die:

KNAPPSCHAFT

Fachzentrum für Hilfsmittel

Abrechnung

St. Johanner Straße 46/48

66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 4002-0


Bei Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur eventuellen Kürzung Ihrer Rechnung besuchen Sie unsere Seite zum Datenaustausch.