Al­les rund um die Hilfs­mit­te­l­abrech­nung

Nachfolgend haben wir Informationen zum Thema "Hilfsmittelabrechnung" zusammengestellt. Kontaktinformationen zu den Ansprechpartnern unserer Abrechnungsstellen für Hilfsmittelversorgungen erhalten Sie hier >>> Ansprechpartner für Hilfsmittelabrechnungen.

Rah­men­emp­feh­lun­gen für die Durch­füh­rung und Ab­rech­nung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung

Der GKV-Spitzenverband und Bundesverbände der Leistungserbringer haben Rahmenempfehlungen vereinbart (§ 127 Abs. 9 SGB V), diese Rahmenempfehlungen haben das Ziel, die Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln zu vereinfachen und vereinheitlichen. Die in den Rahmenempfehlungen getroffenen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 1. Februar 2020 geschlossen oder angepasst werden:

Rahmenempfehlungen 127 Abs.9 SGB V

Bestandteil der Rahmenempfehlung sind die vereinbarten Formulare für die Dokumentation der Beratung und der Information zu Mehrkosten. Die Muster sind daher bei Hilfsmittellieferungen für Versicherte der KNAPPSCHAFT zu verwenden, wenn in den abgeschlossenenen Verträgen keine abweichenden Muster hierfür vorgesehen sind.

Dokumentation gemäß § 127 Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB V Beratung des Versicherten vor Versorgung mit Hilfsmitteln

Dokumentation gemäß § 127 Absatz 5 Satz 5 SGB VMehrkostenerklärung des Versicherten zur Versorgung mit Hilfsmitteln

Ergänzende Erläuterungen zur elektronischen Abrechnung für bestimmte Vertragskonzepte haben wir unter kbs.de/himi-vertragsinfos veröffentlicht.