Heil­mit­te­lan­bie­ter

Heilmittel sind ärztlich verordnete medizinische Leistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Gemäß der Heilmittel-Richtlinie sind sie als verordnungsfähige Leistungen anerkannt. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Massagetherapie, Krankengymnastik, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie. Heilmittel erbringen ausgebildete und zugelassene Heilmittelanbieter. 

Zu­las­sungs­ver­fah­ren für Heil­mit­tel

Für die Abgabe von Heilmitteln an knappschaftlich Versicherte ist eine Zulassung nach § 124 SGB V erforderlich.

Der Antrag ist bei der ARGE Zulassung zu stellen. Dieses gilt auch für Änderungsmitteilungen (z.B. Praxisverlegung, Mitteilung über Zertifikatsleistungen). Welche ARGE für die Zulassung im jeweiligen Bundesland zuständig ist, finden Sie hier: www.zulassung-heilmittel.de.

Wichtige Information zu den vertraglichen Regelungen und Heilmittelpreisen

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Verträge einschließlich Vergütungsvereinbarungen für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V.

Die vom GKV-SV veröffentlichten neuen Verträge einschließlich Vergütungsvereinbarungen und Anlagen finden Sie hier: Link zur Seite des GKV-SV zur Verfügung.

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