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Mit der See­manns­kas­se in den si­che­ren Ha­fen kom­men

Ver­si­che­rungs­schutz für al­le an Bord

Zwei Seemänner im Gespräch auf einem Schiff.

Die Seemannskasse der KBS bietet Seeleuten Schutz. Sozialen Schutz. Etwa dann, wenn sie viel zu früh und ohne Anspruch auf eine gesetzliche Rente von Bord gehen müssen, weil sie ihre Arbeit nicht mehr machen können. Auch in diesen schwierigen Situationen steht die KBS Seemannskasse den Seeleuten bei. Und bringt sie in den sicheren Hafen.

Ak­tu­el­le News

Hinweis:

Zunächst herzlichen Dank für Ihr Interesse, dass Sie der Seemannskasse entgegenbringen.

Sie werden feststellen, dass wir in den nachfolgenden Ausführungen und Erläuterungen durchgängig die Begriffe "Seemann" und "Seeleute" verwenden. Dies begründet sich aufgrund der historisch gewachsenen Berufsbezeichnungen und werden somit typischerweise mit der Seefahrt in Verbindung gebracht. Wir bitten Sie, die von uns verwendeten Begriffe "Seemann" und "Seeleute" als wert- und geschlechtsneutral zu betrachten. Sie beziehen sich auf alle in der Seefahrt beschäftigten Besatzungsmitglieder.

Al­les auf ei­nen Blick

„Nachts mit dem Kutter auf See, bei Wind und Wetter – mit 58 Jahren geht das jetzt nicht mehr. Aber um meine Versorgung brauche ich mir keine Gedanken zu machen – der Seemannskasse sei Dank.“

war als Küstenfischer auf Nord- und Ostsee unterwegs.

See­manns­kas­se? Dar­um geht's

Die Arbeit an Bord und auf See ist hart und anstrengend. Das geht auf die Knochen, belastet die Gesundheit. Nicht jeder Seemann schafft es, bis zur Rente zu arbeiten. Und dann? Dann springt die Seemannskasse der KBS ein: Sie zahlt die „Seemannsrente“. Das ist ein Überbrückungsgeld, das Seeleute bis zu ihrer gesetzlichen Rente erhalten. Was passiert, wenn ein Seemann im Alter von 56 Jahren arbeitslos wird? Dann stockt die Seemannskasse das Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen auf. Die Seemannskasse „stopft“ also Versorgungslücken und gibt sozialen Schutz. Auch Seeleuten, die direkt aus der Seefahrt in die Rente wechseln, bietet die Seemannskasse zusätzliche Leistungen. 

Der Seefahrt verpflichtet

Die Seemannskasse der KBS ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde im Jahr 1974 von der See-Berufsgenossenschaft gegründet und im Jahr 2009 in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert.

Wer ist in der Seemannskasse versichert?

Alle Seeleute, die auf Schiffen unter deutscher Flagge fahren, genießen den besonderen Schutz der Seemannskasse. Aber auch Küstenschiffer und Küstenfischer. Wichtig ist, dass sie alle in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und sie ihren Beruf als Haupterwerb ausüben.

Ser­vice

Die Be­ra­tung der See­manns­kas­se  -​ ganz per­sön­lich und in Ih­rer Nä­he

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Die See­manns­kas­se in Kür­ze

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Soziale Sicherheit für Seeleute – das ist das Ziel der Seemannskasse der Knappschaft-Bahn-See (KBS). Die Hauptleistung der Seemannskasse der KBS ist das Überbrückungsgeld, auch Seemannsrente genannt. Dieses schließt die Versorgungslücke zwischen Arbeit und Rente. Welche Informationen zur Seemannskasse Sie auch benötigen – die Beratung der Seemannskasse ist für Sie da. Bei uns erfahren Sie alles über unsere Leistungen.

Sie profitieren übrigens von unserer Versicherung, wenn Sie als Seemann unter deutscher Flagge fahren oder Küstenschiffer oder Küstenfischer sind. Voraussetzung für die Versicherung in der Seemannskasse ist, dass Sie in der Rentenversicherung versichert sind und die Tätigkeit auf See Ihr Hauptberuf ist.