10.02.2023 – Jähr­li­che Mel­dung an die Fi­nanz­ver­wal­tung

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet jährlich bis zum 28.02. der Finanzverwaltung die gezahlten Leistungen der Seemannskasse zu melden.

Eine Aufstellung der von uns an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldeten Daten erhalten Sie in diesem Zusammenhang unaufgefordert von uns im Laufe des Monats Februar zugesandt, wenn Sie im Jahr 2022 steuerpflichtige Leistungen der Seemannskasse bezogen haben.