Das Ex­tra für Ih­re Si­cher­heit im Alter

Mit der Ren­ten-​Zu­satz­ver­si­che­rung ent­spannt den Ru­he­stand genießen

Eine Frau liegt entspannt mit geschlossenen Augen auf dem Holzboden einer Terrasse. Nahaufnahme des Gesichts.

Die Renten-Zusatzversicherung führt zusammen mit Ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung durch. So genießen Sie nicht nur eine umfassende Versorgung im Alter, sondern auch bei Erwerbsminderung. Im Todesfall schützt die Renten-Zusatzversicherung Ihre Hinterbliebenen. Sie ergänzt Ihre gesetzliche Rente und Ihre private Altersversorgung.

Al­les rund um die Ren­ten-​Zu­satz­ver­si­che­rung

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Wer wir sind

Ursprünglich im Jahr 1859 aus dem Bereich der Eisenbahn entstanden, stellt die Renten-Zusatzversicherung für die Beschäftigten der beteiligten Arbeitgeber die vereinbarte betriebliche Altersversorgung sicher.

Aktuell gehören 157 000 Pflicht- und beitragsfrei Versicherte zur Renten-Zusatzversicherung, mehr als 109 000 Rentnern zahlen wir eine Betriebsrente.

Wenn Ihr Arbeitgeber ein Beteiligter bei der Renten-Zusatzversicherung ist und Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllen, sind Sie vom ersten Tag Ihrer Einstellung bei uns versichert. Für die Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn führen wir die Zusatzversorgung fort.

Die Aufsicht über die Renten-Zusatzversicherung führt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wir sind für Sie da

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Die Ren­ten-​Zu­satz­ver­si­che­rung in Kür­ze

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Die Renten-Zusatzversicherung der KBS ist eine betriebliche Altersvorsorge. Mit ihr sind Sie nicht nur im Alter abgesichert, sondern auch im Falle von Erwerbsminderung. Das heißt: Wenn Sie nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, erhalten Sie durch die betriebliche Zusatzversorgung ebenfalls Unterstützung.

Diese Rentenzusatzversicherung dient übrigens auch als Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Sie ist somit eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und zu privaten Altersvorsorgemaßnahmen.