25.05.2023 -​ Bei­trags­er­hö­hung in der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung

Zum 01. Juli 2023 soll das neue Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege in Kraft treten.
Aufgrund dessen steigt der Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab diesem Zeitpunkt von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent an. Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten, sodass sich der Beitrag für sie auf 4,00 Prozent erhöht.

Mit der Anpassung der Renten aus der Renten-Zusatzversicherung zum 01. Juli 2023 werden die erhöhten Beiträge berücksichtigt. Hierüber erhalten Sie in Ihrem Kontoauszug bzw. Ihrer Anpassungsmitteilung eine Information.

Die in diesem Gesetz zusätzlich vorgesehene Beitragsentlastung für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt werden. Hierfür wird ein entsprechendes Verfahren entwickelt. Wir werden Sie über Neuerungen informieren.

Für weitergehende Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Pflegekasse zu wenden.