29.11.2021 -​ Er­hö­hung der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei vor­ge­zo­ge­nen Al­ters­ren­ten für 2022: Aus­wir­kung auf die Be­triebs­ren­ten we­gen Al­ters

Die für das Jahr 2021 geltende Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten in Höhe von 46.060 Euro bleibt auch für das Jahr 2022 bestehen. Ab dem Jahr 2023 gilt dann wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro.

In der Renten-Zusatzversicherung tritt der Versicherungsfall nur ein, wenn ein Anspruch auf gesetzliche Altersrente als Vollrente besteht. Beziehen Sie jedoch eine gesetzliche Altersrente von Beginn an als Teilrente, weil die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind, löst dies keinen Versicherungsfall für die Betriebsrente aus.

Mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze kann im Jahr 2022 auch bei einem höheren Einkommen bis zu 46.060 Euro der Versicherungsfall für eine Betriebsrente wegen Alters eintreten. Allerdings entfällt mit dem Eintritt des Versicherungsfalls die Pflicht zur Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung auch dann, wenn die Beschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber fortgesetzt wird.

Beziehen Sie bereits eine Betriebsrente wegen Alters und erzielen Sie im Jahr 2022 ein Einkommen bis zu 46.060 Euro, wird ihre Betriebsrente entsprechend der gesetzlichen Rente in voller Höhe geleistet.