29.11.2021 -​ Bei­trag zur ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung: Er­hö­hung des Bei­trags­zu­schla­ges für kin­der­lo­se Ver­si­cher­te ab 2022

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt seit dem 01. Januar 2019 3,05 Prozent. Kinderlose Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, müssen einen Beitragszuschlag leisten. Dieser erhöht sich ab dem 01.01.2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent. Der Beitragszuschlag wird frühestens ab Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben.