07.01.2021 -​ Frei­be­trag bei den Bei­trä­gen zur ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und Än­de­rung des Zu­satz­bei­tra­ges

Freibetrag der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Freibetrag der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01. Januar 2021 164,50 Euro. Liegt die Betriebsrente über dem Freibetrag von 164,50 Euro sind nur Krankenversicherungsbeiträge für den übersteigenden Betrag zu zahlen.

Hat die Erhöhung des Freibetrages zum 01. Januar 2021 Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Betriebsrente, erhalten Sie einen Hinweis auf dem Kontoauszug.

Änderung des Zusatzbeitrages

Einige gesetzliche Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 01. Januar 2021 erhöht. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Betriebsrenten aus, jedoch erst zwei Monate später. Die Erhöhung des Zusatzbetrages wird somit zum 1. März 2021 wirksam.

Sind Sie von dieser Änderung betroffen, werden Sie mit der Rentenzahlung für den Monat März 2021 durch einen Hinweis auf dem Kontoauszug informiert.