Än­de­rung des Bei­trags­sat­zes zur ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung zum 01. Ja­nu­ar 2019

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 01. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent angehoben. Kinderlose Versicherte müssen auch weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent leisten.

Über diese Änderung werden die Rentenbezieher durch einen Hinweis auf dem Kontoauszug informiert.