Vom Ver­sor­gungs­punkt zur Be­triebs­ren­te

Die Be­rech­nung der Be­triebs­ren­te

Wie hoch ist meine Betriebsrente?

Diese Frage wird Sie spätestens dann beschäftigen, wenn der Rentenbeginn näher rückt. Aber auch während Ihres Berufslebens ist das eine wichtige Frage, auf die Sie eine Antwort brauchen, damit Sie Planungssicherheit für Ihr Alter erhalten.

Informieren Sie sich hier näher über die Berechnung der Betriebsrente.

Ein Mann sitzt mit einem Smartphone in der Hand am Strand und schaut in die Ferne.

Mit der Renten-Zusatzversicherung gut versorgt in die Zukunft blicken

Das Punktemodell

Seit der Reform der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2001 gibt es das Versorgungspunktemodell. Dieses lehnt sich an die in der freien Wirtschaft verbreiteten kapitalgedeckten Betriebsrentensysteme an.

Vorher galt das System der Gesamtversorgung: Die Zusatzversorgung orientierte sich am Versorgungsrecht der Beamten.

Mit dem Systemwechsel wurden Ihre bis Ende des Jahres 2001 erworbenen Anwartschaften in Versorgungspunkte umgerechnet und dem Versicherungskonto als Startgutschrift gutgeschrieben.

Die Startgutschrift und alle ab dem Jahr 2002 erworbenen Versorgungspunkte bilden die Grundlage für Ihre Betriebsrente.

Mit dem Punktemodell ist die Höhe der Betriebsrente für Sie leicht kalkulierbar. Das gibt Ihnen zusätzliche Planungssicherheit für Ihr Alter.

Das Punk­te­mo­dell -​ je­der Ver­sor­gungs­punkt zählt

Was sind Ver­sor­gungs­punk­te?

Die Versorgungspunkte werden auf der Grundlage Ihres jährlichen zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet.

Versorgungspunkte =   zusatzversorgungspflichtiges Entgelt  x Altersfaktor

                                                    12 x Referenzentgelt*

*) Vorgegebene Größe: Referenzentgelt = 1.000 Euro

Mit dieser Formel ermitteln Sie Ihre Versorgungspunkte.

Beispiel:

zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für das Jahr 2016:             30.000 Euro

Altersfaktor für einen im Jahr 2016 24-jährigen Versicherten:             2,4

30.000 Euro             x 2,4  = 6 Versorgungspunkte

12 x 1000 Euro

Was ist der Al­ters­fak­tor?

Der Altersfaktor ist eine Rechengröße: Er berücksichtigt das Lebensalter beim Erwerb der Versorgungspunkte und die zugesagte Verzinsung. Die Länge der Ansparphase hängt von Ihrem Alter ab. Je jünger Sie sind, desto höher ist der Altersfaktor – die Versorgungspunkte werden höher bewertet, weil der Zeitraum der Verzinsung länger ist.  

Das für den Altersfaktor maßgebliche Alter ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.

AlterFaktorAlterFaktorAlterFaktor
173,1331,9491,2
183,0341,8501,1
192,9351,7511,1
202,8361,7521,1
212,7371,6531,0
222,6381,6541,0
232,5391,6551,0
242,4401,5561,0
252,4411,5570,9
262,3421,4580,9
272,2431,4590,9
282,2441,3600,9
292,1451,3610,9
302,0461,3620,8
312,0471,2630,8
321,9481,264+0,8

Wie wer­den die Ver­sor­gungs­punk­te bei Al­ters­teil­zeit be­rech­net?

Bei der Altersteilzeitarbeit werden mindestens 90 Prozent des Entgeltes berücksichtigt, das Sie vor der Altersteilzeitarbeit hatten, um Ihre Versorgungspunkte zu errechnen.

Was sind Ver­sor­gungs­punk­te aus "so­zia­len Kom­po­nen­ten"?

Sie erhalten auch Versorgungspunkte für Zeiten, in denen während der Pflichtversicherung keine Einzahlungen an die Renten-Zusatzversicherung erfolgt sind.

Versorgungspunkte für soziale Komponenten gibt es:

• bei Eintritt einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr bei bestehender Pflichtversicherung,

• für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz und

• bei einer Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Kindererziehungszeiten).

Wichtig: Diese Zeiten erhöhen Ihre spätere Betriebsrente.

Was ist bei Ein­tritt ei­ner Er­werbs­min­de­rung vor dem 60. Le­bens­jahr?

Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten, zahlt die Renten-Zusatzversicherung nicht nur eine Rente aus den bisher angesparten Versorgungspunkten. Ihnen werden bei bestehender Pflichtversicherung zusätzliche Versorgungspunkte für jeweils 12 volle Kalendermonate bis zum 60. Lebensjahr gutgeschrieben.

Wichtig: Sie erhalten bei Eintritt einer Erwerbsminderung also eine höhere Rentenleistung – selbst dann, wenn Sie noch nicht sehr lange pflichtversichert sind.

Wie wer­den Mut­ter­schutz­zei­ten be­wer­tet?

Zum Schutz von Mutter und Kind gelten nach dem Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbote: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt dürfen Arbeitnehmerinnen derzeit nicht mehr beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängern sich die Schutzfristen.

Diese Wochen, in denen Sie weiterhin pflichtversichert bei der Renten-Zusatzversicherung sind, werden wie Umlage-/Beitragsmonate mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt behandelt. Das bedeutet, dass die  Mutterschutzzeiten wie Umlage-/Beitragsmonate zur Wartezeit gerechnet werden.

Darüber hinaus kann der Mutterschutz zu einer Erhöhung Ihrer Anwartschaften und Ihrer Rente führen.

Rückblick:

Vor dem Jahr 2012 wurden die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes in der Renten-Zusatzversicherung als "beitragslose" Zeiten gewertet – ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und gegen europäisches Recht. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Bitte beachten Sie:

Ab dem 1. Januar 2012 werden Mutterschutzzeiten, in denen Sie pflichtversichert sind, automatisch von Ihrem Arbeitgeber mit einem fiktiven Entgelt gemeldet. Sie müssen keinen Antrag stellen, damit wir diese Zeiten für Ihre Betriebsrente berücksichtigen.

Für Mutterschutzzeiten vor dem 1. Januar 2012 müssen Sie einen gesonderten Antrag zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen auch der „Antrag zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 in der Pflichtversicherung der Renten-Zusatzversicherung“.

Diesen finden Sie in unseren Downloads.

Wie wer­den Ver­sor­gungs­punk­te bei El­tern­zeit be­rech­net?

Sie erhalten während der gesetzlichen Elternzeit für jedes Kind, für das Anspruch auf Elternzeit besteht, Versorgungspunkte.

Bei der Berechnung der Versorgungspunkte wird von einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro für jeden vollen Kalendermonat ausgegangen. Es werden je Kind höchstens 36 Kalendermonate berücksichtigt. Die Zeiten des Mutterschutzes nach der Geburt des Kindes haben bei der Berechnung Vorrang vor der Elternzeit.

Wenn Sie während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten, ruht Ihr Arbeitsverhältnis nicht. In diesem Fall errechnen sich die Versorgungspunkte nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt.

Wird die Ries­ter-​För­de­rung bei der Be­rech­nung der Be­triebs­ren­te be­rück­sich­tigt?

Ihre zu leistenden Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren sind grundsätzlich beitrags- und steuerfrei. Ihr Beitrag zur Kapitaldeckung wird damit aus dem Bruttoeinkommen gezahlt, sofern der Steuerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Damit Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, müssen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf diese Steuer- und Beitragsfreiheit verzichten. Ihr Beitrag zur Kapitaldeckung wird dann aus Ihrem Nettoeinkommen gezahlt.

Die Riester-Förderung durch Altersvorsorgezulagen müssen Sie bei uns beantragen. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden Ihnen rechtzeitig übersandt.

Für diese gezahlten Zulagen ergeben sich zusätzliche Versorgungspunkte. Damit erhöht sich Ihre Betriebsrente. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema "Riester-Förderung" haben wir für Sie in einem Fragekatalog zusammengestellt. Diese finden Sie in unseren Downloads.

Was sind Bo­nus­punk­te?

In der Renten- Zusatzversicherung gibt es „Bonuspunkte“ - ähnlich wie bei der Überschussbeteiligung einer Lebensversicherung profitieren Sie von den erwirtschafteten Erträgen. Diese ermitteln wir am Jahresende für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Sofern Bonuspunkte anfallen, erhalten Sie eine Information.

Auch beitragsfreie Versicherte erhalten Bonuspunkte, wenn sie eine Wartezeit von 120 Umlage- bzw. Beitragsmonaten erfüllt haben.

So wird die Betriebsrente berechnet

Es ist ganz einfach:

Betriebsrente = Summe aller Versorgungspunkte x Messbetrag*

*) vorgegebene Größe: Messbetrag = 4 Euro/Versorgungspunkt

Errechnen Sie Ihre Anwartschaft selbst: Addieren Sie alle Ihre bisher erworbenen Versorgungspunkte mit den Versorgungspunkten aus der Startgutschrift und multiplizieren Sie die Summe dann mit dem Messbetrag von 4 Euro.

Wichtig: Wenn Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zahlt, erhalten Sie auch nur die Hälfte der Betriebsrente.

Die Betriebsrente kann sich vermindern durch

• vorzeitige Inanspruchnahme

• Nichtzahlungs- und Ruhensvorschriften

• Eheversorgungsausgleich

• Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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