Re­ha-​Kli­nik mit mo­dern­stem Stan­dard: die Kli­ni­ken der KBS

Kom­pe­tenz und Er­folg in der Re­ha­bi­li­ta­ti­on

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) betreibt bundesweit aktuell neun eigene Reha-Kliniken. Darüber hinaus ist sie an drei weiteren Reha-Kliniken beteiligt.

Jede Reha-Klinik der Knappschaft-Bahn-See ist nach den modernsten Standards ausgestattet. Außerdem bieten die Einrichtungen die neuesten medizinisch-technischen Methoden. So erhalten unsere Patienten die bestmögliche Behandlung.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die genauen Leistungen der jeweiligen Reha-Klinik.

Ein Mann liegt auf einer Liege und wird von einem Physiotherapeuten behandelt.

Wir machen Sie wieder fit

Re­ha-​Kli­nik und mehr -​ Al­les rund um Ih­re Re­ha mit der KBS

Klinik nach Standort finden

Schritt für Schritt zu Ih­rer Re­ha

Ihr Arzt emp­fiehlt Ih­nen ei­ne Re­ha

Ihr behandelnder Arzt empfiehlt Ihnen eine medizinische Rehabilitation entweder als ambulante oder stationäre Leistung.

Sie erhalten vom Arzt einen Ärztlichen Befundbericht. In diesem begründet der Arzt seine Empfehlung für eine Reha. Gegebenenfalls gibt Ihr Arzt Ihnen weitere Unterlagen zur näheren Begründung seiner Empfehlung mit: zum Beispiel Facharztberichte, Röntgen- und EKG-Befunde.

Sie stel­len ei­nen An­trag auf Re­ha

Wenn die Rentenversicherung für Ihre Reha zuständig ist, (z. B. bei Erwerbstätigen), stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  • Laden Sie die Antragsformulare hier herunter.
  • Senden Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag (Formular G0100-00) bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger – zusammen mit dem von Ihrer/m Ärztin/Arzt ausgefüllten Ärztlichen Befundbericht. Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Ist für Ihre Reha nicht die Rentenversicherung zuständig (z. B. bei Altersrentnern- und rentnerinnen), ist der Ablauf folgendermaßen:

  • Ihr/e Arzt/Ärztin füllt die entsprechenden Antragsunterlagen aus. Im Bedarfsfall können Sie die Unterlagen bei der Krankenkasse anfordern. Fügen Sie dem Antrag Röntgen- und EKG-Befunde, Facharztberichte etc. bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an die Krankenkasse. Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Bei Antragstellung können Sie übrigens direkt Ihre Wunschklinik angeben.

Ein Arzt prüft die me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit

Ein Gutachter prüft nun Ihre eingereichten Unterlagen. Er beurteilt, ob eine Reha für Sie medizinisch notwendig ist. Diese Prüfung übernimmt

  • ein ärztlicher Gutachter des Sozialmedizinischen Dienstes der KBS oder
  • •gegebenenfalls ein ärztlicher Gutachter des Sozialmedizinischen Dienstes eines anderen Rentenversicherungsträgers oder
  • ein Gutachter einer anderen Krankenversicherung.

Sollten die Unterlagen nicht ausreichen, bittet Sie der prüfende Arzt zu einer ärztlichen Begutachtung.

Sie er­hal­ten ei­ne In­for­ma­ti­on zur Kos­ten­über­nah­me

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für eine Reha, übernimmt Ihr zuständiger Träger die Kosten. Sie leisten gegebenenfalls lediglich eine Zuzahlung.

Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.

Sie ge­ben Ih­re Wün­sche zur Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­kli­nik an

Gerne können Sie uns mitteilen, in welcher Rehabilitationsklinik oder in welchem Ort Sie Ihre Reha machen möchten. Wir versuchen, Ihre Wünsche bei der Auswahl einer passenden Reha-Klinik zu berücksichtigen.

Danach erhalten Sie von der für Sie ausgewählten Rehabilitationsklinik eine Mitteilung über den voraussichtlichen Beginn Ihrer Reha. Ihre Reha kann beginnen.

Reha-Informationen für Ärzte

Niedergelassene Ärzte haben bei der Rehabilitation eine wichtige Lotsenfunktion. Sie sollen

  • Reha-Bedarf erkennen
  • Patienten über Inhalte, Ziele und Nutzen einer Reha sowie über Reha-Nachsorge informieren und
  • Patienten bei Anträgen unterstützen.

Auf der Internetseite www.rehainfo-aerzte.de der Deutsche Rentenversicherung finden niedergelassene Ärzte alle wichtigen Informationen rund um die Rehabilitation. Diese Seite erweitert das Informationsangebot für niedergelassene Ärzte. Sie informiert Ärzte über

  • den Reha-Bedarf
  • die Aufgaben des Arztes
  • Verfahrensabläufe
  • Inhalte und Formen der Rehabilitation sowie über
  • Erwerbsminderungsrenten (Rubrik „Rente“).