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Dua­ler Stu­dien­gang im So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht – Ba­che­lor of Laws (w/m/d)

Stu­die­ren und Geld ver­die­nen? – Bei uns geht das!

Das Sozialversicherungsrecht ist „kein Buch mit sieben Siegeln“, sondern ein spannendes Spezialgebiet. Da geht es immer um Menschen, die in einer besonderen Lebenssituation die Hilfe der Gesellschaft brauchen: Im Alter, bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit greift das Netz unseres Sozialversicherungssystems.

Wer ein duales Studium des Sozialversicherungsrechts bei der Knappschaft-Bahn-See beginnt, hat gute Chancen später verbeamtet zu werden. Mit dem akademischen Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) stehen Ihnen die Türen im gehobenen, nicht-technischen Dienst des Bundes offen – etwa als Regierungsinspektor oder -inspektorin.

Studium und betriebliche Praktika wechseln sich in der dreijährigen Ausbildung ab. Von Anfang an wird Geld verdient. Und das nicht zu knapp.

Das Stu­di­um in 3:03 Mi­nu­ten

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Das Stu­di­um in 3:03 Mi­nu­ten

Regierungsinspektor oder -inspektorin in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung bietet in besonderen Lebenslagen einen wichtigen Schutz. Damit unser soziales Netz funktioniert, braucht es Experten, die sich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auskennen.

Als Regierungsinspektor oder -inspektorin in der Sozialversicherung sind Sie die Schnittstelle zwischen dem Versicherungsträger und den Versicherten.

Wir brauchen Nachwuchskräfte mit diesen Qualitäten:

  • hohe kommunikative Kompetenz
  • ausgeprägte Serviceorientierung
  • sicherer Umgang mit der deutschen Sprache sowie ein gutes Textverständnis
  • logisches Denkvermögen
  • Zuverlässigkeit
  • Verschwiegenheit beim Umgang mit vertraulichen Kundendaten

Mitarbeiter des gehobenen Dienstes übernehmen strategische Aufgaben oder Führungsaufgaben.

Die Fak­ten

Duales Studium
Praktika und Studium vielseitig kombiniert.
Dauer 3 Jahre

Einsatzort nach dem Studium?
heimatnah oder auch bundesweit möglich

Verbeamtung
Karriere machen in der Sozialversicherung

Gehalt statt Studiengebühren
monatlich 1.744,22 € brutto

Zwi­schen Stu­di­um und Pra­xis

Student im Hörsaal einer Hochschule.

Erst einmal im Hochschulstudium die fachlichen Basics erlernen: Mit dem Sozialgesetzbuch, der Satzung der KBS und den Gesetzestextsammlungen von Habersack und Sartorius analysieren Sie rechtliche Grundlagen und wenden sie beispielhaft an.

Vier Studenten lernen gemeinsam in einer Gruppe.

Gelernt wird in kleinen Gruppen und mit einem festen Ansprechpartner. Das Thema: Wie werden Anträge und Anliegen der Versicherten mit hausinternen Software-Tools bearbeitet? Sie sammeln Ihre eigenen Erfahrungen mit dem Studium des Sozialversicherungsrechts und tauschen sie in der Lerngruppe aus.

„Ein anspruchsvolles Studium in Berlin mit eigener Wohnung. Zur Praxis nach Bochum. Die Kombi von Studium und betrieblichen Praktika bringt‘s. Man erkennt die Zusammenhänge, weiß wofür man studiert. Genau mein Ding!“

22 Jahre alt, ist im 3. Studienjahr.

Sonst noch wich­tig zu wis­sen

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss ich mit­brin­gen?

Das sollten Sie mitbringen:

Schulische Voraussetzungen

  • die allgemeineHochschulreife
    oder
  • die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)

 

Persönliche Voraussetzungen

  • Sie haben Spaß im Umgang mit Menschen und können sich gut vorstellen, als Experte Kunden freundlich und kompetent zu beraten.
  • Sie sind bereit, sich mit den komplexen gesetzlichen Vorschriften zum Sozialversicherungsrecht auseinander zu setzen.
  • Sie sind interessiert an wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialpolitischen Themen.
  • Sie sind gegenüber neuen Lernfeldern aufgeschlossen und bereit, sich den Herausforderungen des Studiums engagiert zu stellen.
  • Sie sind in der Lage, selbstständig und auch im Team zu arbeiten.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union. Nur so können die Studenten zu Beamte auf Widerruf ernannt werden (§ 7 Bundesbeamtengesetz).

Wie glie­dert sich das Stu­di­um?

Der Studiengang besteht aus theoretischen Studienabschnitten (21 Monate) und Praktika (15 Monate).

Theoretische Studienabschnitte

Das Studium legt die Grundlagen für die sich jeweils anschließenden Praxisabschnitte.

Im ersten Studienabschnitt steht auf Ihrem Programm:

  • Volks-, Finanz- und Betriebswirtschaft
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Sozialverwaltungsrecht
  • Zivilrecht
  • öffentliches Dienstrecht

An der Hochschule lernen Sie die Grundlagen dieser Rechtsbereiche sowie die der Sozialwissenschaften kennen. Diese Kenntnisse brauchen Sie für Ihre fachübergreifende berufliche Grundbildung.

Zu den Kernkompetenzen der KBS zählen die Rentenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Zwei große Module bereiten Sie fachlich auf Ihren ersten Praxiseinsatz in der KBS vor: Dabei geht es auch um das Versicherungs- und Beitragsrecht.

Sie setzen sich mit Themen eines modernen Dienstleistungsunternehmens auseinander: Öffentliches Rechnungswesen, Personalrecht, Personalmanagement und Personalführung gehören dazu. Aber auch Themen der wirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Ausrichtung in einem Unternehmen der Sozialversicherung.


Praktika

Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernen Sie die zentralen Leistungsbereiche der KBS kennen. So setzen Sie die im Studium erworbenen Fachkenntnisse in der Praxis um: Kundenorientiertes Arbeiten in kleinen Ausbildungsteams.

Im letzten Praxisabschnitt erhalten Sie Einblicke in weitere Unternehmensbereiche wie Finanzen/Controlling, Personal/Organisation, Rechtsabteilung oder unsere Minijob-Zentrale.

Über­sicht Stu­di­en­ver­lauf

Studienbeginn: jeweils zum 01. April und zum 01. Oktober

Studienverlauf:

Theorie I:   7 Monate (Bochum: ca. 2-wöchige Einführungsphase/Berlin: ca. 6,5 Monate)

Praxis I:     4 Monate (Bochum/Ruhrgebiet)

Theorie II:  4 Monate (Bochum)

Praxis II:    4 Monate (Bochum/Ruhrgebiet)

Theorie III: 6 Monate (Bochum)

Praxis III:   5 Monate (Bochum/Ruhrgebiet)

Theorie IV: 4 Monate (Bochum)

Praxis IV:    2 Monate (Bochum/Ruhrgebiet)

Gibt es ei­ne Pro­be­zeit?

Eine Probezeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes gibt es nicht.

Unsere Studierenden sind während des Vorbereitungsdienstes gleichzeitig Beamte auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn (KBS) widerrufbar und endet automatisch nach der dreijährigen Regelstudienzeit, wenn Sie alle Modulprüfungen bestanden haben.

Wenn Sie im Verlauf des Studiums einzelne Modulprüfungen - trotz Wiederholung der Prüfung - nicht bestehen, scheiden Sie vorzeitig aus dem Studium und dem Beamtenverhältnis aus.

Wel­che Prü­fun­gen gibt es?

Das duale Studium dauert drei Jahre (Regelstudienzeit). In dieser Zeit legen Sie 23 Modulprüfungen ab - einschließlich der Bachelorarbeit und ihrer Präsentation (Verteidigung).

So stellen Sie Ihre Kenntnisse unter Beweis:

  • Klausuren
  • mündliche Prüfungen
  • Hausarbeit
  • Referat
  • Projektpräsentation

Die Bachelorarbeit wird im letzten Theorieabschnitt geschrieben. Dafür haben Sie 2 Monate Zeit und sind vom Studium freigestellt.

Mit jeder Prüfung sammeln Sie neben Noten auch Leistungspunkte (Credits) nach dem European Credit Transfer System. Für einen dreijährigen Bachelorstudiengang erhalten Sie insgesamt 180 Credits.

Hoch­schu­le und Stu­dien­stand­orte für die KBS-​Stu­die­ren­den

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist eine ressortübergreifende Bildungseinrichtung, die in neun Fachbereiche gegliedert ist. Zahlreiche Studiengänge für die Laufbahnausbildungen im gehobenen Dienst der unterschiedlichen Bundesbehörden werden an verschiedenen Standorten angeboten. Der Hauptstandort der Hochschule befindet sich in Brühl (NRW). Mehr Infos zur Hochschule gibt es unter www.hsbund.de.

Der Fachbereich Sozialversicherung

Am Fachbereich Sozialversicherung werden die Studierenden des Studiengangs Sozialversicherungsrecht (LL.B.) an der Hochschule in Berlin ausgebildet. Dieser Studiengang wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (KBS) getragen.

Das stellen wir für Ihre Hochschulausbildung bereit:

  • alle notwendigen personellen und räumlichen Ressourcen
  • die Organisation und Durchführung der theoretischen und praktischen Studienabschnitte an den Studienstandorten Berlin und Bochum
  • die Übernahme Ihrer Studiengebühr

Die erforderlichen Hochschulstandards dieses Studiengangs werden alle 7 Jahre von einer unabhängigen Akkreditierungsagentur geprüft.

Unsere Studienstandorte:

Der erste Theorieabschnitt findet am Studienstandort Berlin im Ausbildungszentrum der DRV Bund, Rohrdamm 22, 13629 Berlin, statt.

Die weiteren Theorieabschnitte werden im Ausbildungszentrum der KBS in Bochum, Knappschaftstraße1, 44799 Bochum, durchgeführt.

Während der Praktika werden Sie an verschiedenen Standorten der KBS in Bochum und im Großraum Ruhrgebiet eingesetzt.

Auf­ent­halt Ber­lin – Was er­war­tet mich?

Ihr duales Studium startet in der Metropole Berlin. Hier lernen Sie im Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.  

Für die Dauer von sieben Monaten stellt Ihnen die KBS ein möbliertes Ein-Raum-Apartment zur Verfügung. Ihre Kommilitonen wohnen ganz in Ihrer Nähe und Sie können gemeinsam Lernen und Ihre Freizeit gestalten.

Sie erwartet kein überfüllter Hörsaal, sondern ein Klassenverband mit circa 25 Studierenden - gute Rahmenbedingung für das Lernen.

Das neue Ausbildungszentrum des Fachbereichs in Berlin-Siemensstadt können Sie bequem zu Fuß von Ihrer Wohnung aus erreichen.

Wie viel ver­die­ne ich im Mo­nat?

Während des Studiums erhalten Sie eine monatliche Vergütung von 1.744,22 € (Stand: April 2024) sowie vermögenswirksame Leistungen auf Antrag.

Ar­beits­zeit und Ur­laub

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte beträgt 41 Stunden.

Unsere Nachwuchskräfte haben während der Praxisabschnitte einen Gleitzeitrahmen für den Start und das Ende der täglichen Arbeit.

Montag bis Donnerstag:
Beginn: 6.45 - 8.00 Uhr
Ende: 15.00 - 17.00 Uhr

Freitag:
Beginn: 6.45 - 8.00 Uhr
Ende: 14.00 - 16.15 Uhr

Während der theoretischen Studienzeiten besteht eine Anwesenheitspflicht für alle Präsenzstunden oder virtuellen Lehrveranstaltungen.

Urlaubsanspruch

Sie haben im Jahr 30 Tage Urlaub. Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent GdB (Grad der Behinderung) erhalten weitere 5 Urlaubstage.

Fra­gen? Spre­chen Sie uns an.

Christiane Heilmann

Fragen zur Ausbildung?

Frau Christine Heilmann

Claudia Bennett

Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Frau Claudia Bennett