För­der­grund­sät­ze

Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms in der Förderperiode 2021 – 2027 sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See administrierten ESF Plus-Programme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährleisten.

Sie sollen die Vorhabenträger über den gesamten Prozess von der Antragstellung, über die Bewilligung, die Abrechnung, bis zum abschließenden Verwendungsnachweis und Schlussbescheid begleiten und allgemein geltende Regelungen zum ESF Plus und generelle Festlegungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben konkretisieren.

För­der­grund­sät­ze aus dem ESF Plus