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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

Junge Menschen in der Ausbildung können von COVID-19-bedingten Ausbildungsunterbrechungen in ihrem Ausbildungsbetrieb betroffen sein. Auftrags- und Verbundausbildung wird daher durch eine Prämie gefördert. Auch die Prüfungsvorbereitung in Form von externen Lehrgängen kann bezuschusst werden.
Die Verbund- oder Auftragsausbildung kann in Unternehmen, in Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder durch andere etablierte Ausbildungsdienstleister durchgeführt werden, wobei die betriebliche Ausbildung Vorrang hat.
Die Prämie kann durch den Stammausbildungsbetrieb oder den Interimsausbilder beantragt werden. Sie beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro.
Gegenstand der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung kann auch ein Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge (auch digitale Angebote) für Auszubildende des Stammausbildungsbetriebs sein. Die Höhe der Prämie beträgt 50 v. H. des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 Euro pro teilnehmende(n) Auszubildende(n).
Begriffsdefinition:
Auftragsausbildung: Durchführung einzelner Teile oder Abschnitte der Berufsausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes.
Verbundausbildung: Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden wirken mehrere natürliche und/oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammen. Die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt ist sichergestellt. Näheres zur Verbundausbildung finden Sie hier.
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