Mindestlohn steigt 2022 erneut
1. Dezember 2021
Bis einschließlich Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro. Im kommenden Jahr steigt er - wie bereits im Jahr 2021 - in zwei Schritten:
Stichtag | Erhöhung des Mindestlohns auf * |
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1. Januar 2022 | 9,82 Euro |
1. Juli 2022 | 10,45 Euro |
* Laut dem Koalitionsvertrag ist beabsichtigt den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren. |
Auswirkung auf die Arbeitszeit von Minijobbern
Auch für Minijobber im gewerblichen wie im privaten Bereich gilt grundsätzlich der Mindestlohn. Daher ist es für Minijob-Arbeitgeber wichtig zu prüfen, ob zum 1. Januar 2022 eine Erhöhung des Arbeitsentgelts erforderlich ist.
Wird durch die gegebenenfalls vorzunehmende Erhöhung die Minijob-Grenze von 450 Euro überschritten, liegt kein Minijob, sondern ein Midijob vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - es gilt das sogenannte Entstehungsprinzip. Die Beschäftigung ist in diesem Fall nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden.
Wenn diese Arbeitnehmer weiterhin als Minijobber beschäftigt werden sollen, ist eine Anpassung der monatlichen Arbeitszeit erforderlich.
ab 1. Januar 2022 | bei gut 45 Stunden (450 Euro im Monat : 9,82 Euro die Stunde = 45,82 Stunden) |
ab 1. Juli 2022 | bei etwa 43 Stunden (450 Euro im Monat : 10,45 Euro die Stunde = 43,06 Stunden) |
Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Minijobber keine Einmalzahlungen erhält und lediglich die Arbeitsstunden vom Arbeitgeber vergütet werden. |
Ausführliche Informationen rund um das Thema Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Für konkrete Fragen zum Mindestlohn, hat das BMAS eine Mindestlohn-Hotline unter 030/ 60 28 00 28 eingerichtet.
Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um den Mindestlohn.