Sach­be­zugs­wer­te 2022

1. Dezember 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte freie Verpflegung sowie Unterkunft und Wohnung. Mit den festgesetzten Werten sind sie als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. 

Dies sind die Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Monatswert für Verpflegung 270,00 Euro betragen. Damit sind künftig für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 1,87 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro anzusetzen. 

Der Sachbezugswert für Unterkunft wird bei monatlich 241,00 Euro liegen. 

Sachbezugswerte 2022 für freie Verpflegung (bundesweit)
PersonenkreisFrühstückMittagessen AbendessenGesamt
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildendemonatlich56,00 Euro107,00 Euro107,00 Euro270,00 Euro
kalendertäglich1,87 Euro3,57 Euro3,57 Euro9,00 Euro
Volljährige Familienangehörigemonatlich56,00 Euro107,00 Euro107,00 Euro270,00 Euro
kalendertäglich1,87 Euro3,57 Euro3,57 Euro9,00 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresmonatlich44,80 Euro85,60 Euro85,60 Euro216,00 Euro
kalendertäglich1,50 Euro2,86 Euro2,86 Euro7,20 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahresmonatlich22,40 Euro42,80 Euro42,80 Euro108,00 Euro
kalendertäglich0,75 Euro1,43 Euro1,43 Euro3,60 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahresmonatlich16,80 Euro32,10 Euro32,10 Euro81,00 Euro
kalendertäglich0,56 Euro1,07 Euro1,07 Euro2,70 Euro


Sachbezugswerte 2022 für freie Unterkunft (bundesweit)
Unterkunft belegt mitUnterkunft allgemeinAufnahme im Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich241,00 Euro204,85 Euro
kalendertäglich8,03 Euro6,83 Euro
2 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich144,60 Euro108,45 Euro
kalendertäglich4,82 Euro3,62 Euro
3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich120,50 Euro84,35 Euro
kalendertäglich4,02 Euro2,81 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich96,40 Euro60,25 Euro
kalendertäglich3,21 Euro2,01 Euro
1 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich204,85 Euro168,70 Euro
kalendertäglich6,83 Euro5,62 Euro
2 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich108,45 Euro72,30 Euro
kalendertäglich3,62 Euro2,41 Euro
3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich84,35 Euro48,20 Euro
kalendertäglich2,81 Euro1,61 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich60,25 Euro24,10 Euro
kalendertäglich2,01 Euro0,80 Euro


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