Al­te Kran­ken­kas­sen­num­mern kön­nen nicht mehr ver­ar­bei­tet wer­den

1. Oktober 2021

In der Vergangenheit waren in den Bereichen der See-Krankenkasse und der KNAPPSCHAFT aufgrund rechtlicher Vorgaben mehrere Krankenkassennummern erforderlich. Nach dem Wegfall dieser Regelungen wurde die Anzahl der gültigen Krankenkassennummern auf zwei Nummern reduziert.

So ist seit der Fusion der See-Krankenkasse und der KNAPPSCHAFT zum 1. Januar 2008 für die Datenannahmestelle der KNAPPSCHAFT grundsätzlich nur noch die Krankenkassennummer 980 0000 6 gültig. Nur für knappschaftlich rentenversicherte Arbeitnehmer, die auch bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert sind, gilt die Krankenkassennummer 980 9403 2.

Für Bestandsfälle blieb die Krankenkassennummer der See-Krankenkasse (990 8687 5) und die früheren Krankenkassennummern der KNAPPSCHAFT (980 0000 1, 980 9403 7) zunächst bestehen. Die ungültigen Krankenkassennummern wurden in Bestandsfällen bisher noch akzeptiert, dies führt aber zunehmend zu Problemen.

Korrekte Nummern wichtig für den maschinellen Meldedialog

Weil die Krankenkassennummer im Hinblick auf den maschinellen Dialog immer mehr an Bedeutung gewinnt und bei Verwendung von ungültigen Krankenkassennummern die Gefahr besteht, dass maschinelle Mitteilungen der Krankenkasse den Arbeitgeber nicht erreichen, ergibt sich die dringende Notwendigkeit, auch in Bestandsfällen im Melde- und Beitragsnachweisverfahren zur KNAPPSCHAFT ausschließlich die gültigen Krankenkassennummern 980 0000 6 oder 980 9403 2 zu verwenden.

Ab dem 1. Januar 2022 können auch in Bestandsfällen Meldungen und Beitragsnachweise, die noch unter den alten Krankenkassennummern (980 0000 1, 980 9403 7, 990 8687 5) übermittelt werden, nicht mehr verarbeitet werden.

Wichtig bei Änderungen in Bestandsfällen

Soweit durch den Arbeitgeber in Bestandsfällen eine Ab- und Anmeldung der Arbeitnehmer aufgrund der Anpassung der Krankenkassennummer vorzunehmen ist, bitten wir, die Abmeldung mit dem Meldegrund 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) und die Anmeldung mit dem Meldegrund 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel) vorzunehmen.