Fäl­lig­keits­ter­mi­ne 2022

28. September 2021

Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es einen wichtigen Stichtag für Arbeitgeber: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag müssen die Beiträge bei der KNAPPSCHAFT wertgestellt sein. Der Beitragsnachweis muss rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt werden.


Fäl­lig­keits-​ und Über­mitt­lungs­ter­mi­ne für das Jahr 2022

MonatJan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Übermittlung des Beitragsnachweises bis24.21.24.24.23.23.24.24.25.24.23.22.1)
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag):27.24.29.27.27.28.27.29.28.27.28.28.1)

1) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.

Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.

Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.