Wech­sel von der Ein­zugs­stel­le KNAPP­SCHAFT zur Mi­ni­job-​Zen­tra­le und um­ge­kehrt

Ein Wechsel der Einzugsstelle ist durch den Arbeitgeber im Meldeverfahren mit den Meldegründen 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) und 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel) anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass die Krankenkassennummer / Einzugsstellennummer 980 0000 6 sowohl für die KNAPPSCHAFT als auch für die Minijob-Zentrale gilt. Gleichwohl ist ein Wechsel von der Einzugsstelle KNAPPSCHAFT zur Minijob-Zentrale und umgekehrt, wie oben beschrieben, mit den Meldegründen 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) und 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel) zu melden.