Min­dest­lohn steigt zum 1. Ju­li

30. Juni 2021

Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Von derzeit 9,50 Euro wird er auf 9,60 Euro pro Stunde angehoben.

Die aktuelle Anhebung ist Teil einer stufenweisen Steigerung des Mindestlohns bis Juli 2022. Lesen Sie mehr unter -> Mindestlohn steigt stufenweise bis Juli 2022

Wichtig für Minijob-Arbeitgeber: Verdienstgrenze prüfen

Auch für Minijobber im gewerblichen wie im privaten Bereich gilt grundsätzlich der Mindestlohn. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob zum 1. Juli 2021 eine Erhöhung des Arbeitsentgelts erforderlich ist.

Wird durch die gegebenenfalls vorzunehmende Erhöhung die Minijob-Grenze von 450 Euro überschritten, liegt kein Minijob, sondern eine Beschäftigung im Übergangsbereich (ein sogenannter Midijob) vor. Diese ist nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers anzumelden.

Wenn diese Arbeitnehmer weiterhin als Minijobber beschäftigt werden sollen, muss die monatliche Arbeitszeit entsprechend reduziert werden.

Bei einem Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde liegt die mögliche monatliche Arbeitszeit bei etwa 46 Stunden (450 Euro im Monat / 9,60 Euro die Stunde = 46,875 Stunden). Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Minijobber keine Einmalzahlungen erhält und lediglich die Arbeitsstunden vom Arbeitgeber vergütet werden.

Mehr zum Thema

Ausführliche Informationen rund um das Thema Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Für konkrete Fragen zum Mindestlohn, hat das BMAS eine Mindestlohn-Hotline unter 030/ 60 28 00 28 eingerichtet.

Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um den Mindestlohn.