Neue Dauer-Beitragsnachweise ab Januar 2021
20. Januar 2021
Bitte übermitteln Sie uns für den Beitragsmonat Januar 2021 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis, da sich zum Jahreswechsel die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen geändert haben. Der Beitragsnachweis muss spätestens am 24. Januar 2021 an uns übermittelt werden.
Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2021
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
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Übermittlung des Beitragsnachweises bis | 24. | 21. | 24. | 25. | 24. | 23. | 25. | 24. | 23. | 24. | 23. | 22.1) |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 24. | 29. | 28. | 27. | 28. | 28. | 27. | 28. | 27. | 26. | 28.1) |
1) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.
Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.
Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.