Neue Dau­er-​Bei­trags­nach­wei­se ab Ja­nu­ar 2021

20. Januar 2021

Bitte übermitteln Sie uns für den Beitragsmonat Januar 2021 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis, da sich zum Jahreswechsel die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen geändert haben. Der Beitragsnachweis muss spätestens am 24. Januar 2021 an uns übermittelt werden.


Fäl­lig­keits-​ und Über­mitt­lungs­ter­mi­ne für das Jahr 2021

MonatJan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Übermittlung des Beitragsnachweises bis24.21.24.25.24.23.25.24.23.24.23.22.1)
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag):27.24.29.28.27.28.28.27.28.27.26.28.1)

1) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.

Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.

Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.