Per­so­nen­grup­pen in der So­zi­al­ver­si­che­rung

In der Regel verwenden Sie:

  • den Schlüssel 101
  • den Schlüssel 140

Sind für das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale zu vermerken, gelten

  • die Schlüssel 102 ff
  • die Schlüssel 141 ff

Es treten gleichzeitig mehrere besondere Merkmale auf und mehrere Schlüssel sind möglich? Dann verwenden Sie die niedrigste Schlüsselzahl. Allerdings: Die Schlüssel 109 und 110 haben immer Vorrang.

Soweit Meldungen für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtige Personen mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zu erstellen sind, ist stets die Personengruppe 190 zu verwenden.

Die gängigsten Personengruppen in der Sozialversicherung sind nachfolgend aufgeführt.

Schlüs­sel­zah­len für Per­so­nen­grup­pen

PersonengruppenschlüsselErläuterung Personengruppe
101Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102Auszubildende ohne besondere Merkmale bzw. Auszubildende ohne Arbeitsentgelt
103Beschäftigte in Altersteilzeit
105Praktikanten
106Werkstudenten
109Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV
110Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV
119Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
120Versicherungspflichtige Altersvollrentner 1)
121Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt
122Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
123Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
124Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
140Seeleute
144Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt
150In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner 1)
190Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind

1) Bei gleichzeitigem Bezug von einer

  • Vollrente wegen Alters,
  • Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder
  • Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze,

ist der Personengruppenschlüssel 119 zu verwenden.

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