Das knapp­schaft­li­che Mel­de­ver­fah­ren

Zu­sätz­li­che An­ga­ben für Be­schäf­tig­te in knapp­schaft­li­chen Be­trie­ben

Knappschaftliche Betriebe sowie Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter knappschaftliche Arbeiten verrichten, benötigen für das Melde- und Beitragsnachweisverfahren eine knappschaftliche Betriebsnummer. Die knappschaftliche Betriebsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben - sie beginnt mit 098 bzw. 980.

Das knappschaftliche Melde- und Beitragsnachweisverfahren ist jedoch nur durchzuführen, wenn

  1. der Arbeitgeber in seiner Unternehmenstätigkeit einen Bezug zum Bergbau (im weitesten Sinne ist damit die Gewinnung von Mineralien und ähnlichen Stoffen gemeint) hat und
  2. Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen.

Ver­ga­be ei­ner knapp­schaft­li­chen Be­triebs­num­mer


Bitte wenden Sie sich für die Vergabe einer knappschaftlichen Betriebsnummer schriftlich an die:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Dezernat VII.1.1
45115 Essen
E-Mail: 711VBR@kbs.de

Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben sind Angaben im Datenbaustein Knappschaft (DBKS) erforderlich.

Informationen zum Aufbau und Inhalt des Datenbausteins finden Sie in der Anlage 24 zum Gemeinsamen Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung".

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