Die­se Bei­trä­ge ge­hen an die KNAPP­SCHAFT

Das soll­ten Ar­beit­ge­ber zum Bei­trags­ver­fah­ren wis­sen

Wie kommt unser Sozialversicherungssystem an sein Geld? Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in der Regel über den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen – zum Beispiel an uns, an die KNAPPSCHAFT – überwiesen. Dabei gibt es, einige Vorgaben und Regelungen zu beachten, etwa der Zeitpunkt der Überweisung (Fälligkeit).

Wichtige Stichworte sind auch

  • die Entgeltgrenze
  • der Beitragsnachweis
  • die Beitragserstattung.

Damit Sie bei all diesen Themen auf dem Laufenden sind, haben wir Ihnen die wichtigen Regelungen zusammengestellt  - detailliert und verständlich aufbereitet.

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