Seemännisches Meldeverfahren
Für in der Seeschifffahrt und Seefischerei beschäftigte Seeleute gilt das besondere seemännische Meldeverfahren, das in Teilbereichen vom allgemeinen Meldeverfahren zur Sozialversicherung abweicht.
Die Grundlage für das Meldeverfahren - die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - finden Sie hier:![]() |
Um die seemännischen Besonderheiten korrekt zu berücksichtigen, wurden die Erläuterungen zum Meldeverfahren auf die Besonderheiten des seemännischen Meldeverfahrens abgestimmt:![]() |
Eine Übersicht zu meldender Sachverhalte können Sie der Anlage 3 zum Gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung" entnehmen:![]() |
Das Gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung" sowie die Anlagen, können Sie der folgenden Internetseite entnehmen: www.gkv-datenaustausch.de |