Die Renten-Zusatzversicherung [ehem. Abteilung B- Betriebsrente] ist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung für eine Versicherung in der Renten-Zusatzversicherung ist es, dass Ihr Arbeitgeber Beteiligter im Sinne der Satzung der Zusatzversorgung ist. Ihr Arbeitgeber prüft die Voraussetzungen für die Pflicht zur Versicherung und meldet Sie als Arbeitnehmer zur Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung an.