An­mel­dung von Haus­halts­hil­fen: Schwarz­ar­beit trotz Ri­si­ko­be­wusst­sein weit ver­brei­tet

Sie putzen, machen die Wäsche, betreuen die Kinder oder pflegen den Garten: Haushaltshilfen gehören mittlerweile zum Alltag vieler deutscher Haushalte. Weniger alltäglich ist ihre Anmeldung. Obwohl Minijobs im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden müssen, arbeiten die meisten Haushaltshilfen immer noch schwarz – und das obwohl die Risiken der illegalen Beschäftigung den Deutschen durchaus bekannt sind. Das ergab die aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der Minijob-Zentrale. So gaben 70 Prozent der rund 1.000 Befragten an, dass sie Bedenken hätten, eine Haushaltshilfe schwarz zu beschäftigen. Die größte Sorge der Befragten ist dabei, bei einem Arbeitsunfall der Haushaltshilfe für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen (88 Prozent).

„Viele Menschen wissen oder ahnen, dass sie als Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall ihrer unangemeldeten Haushaltshilfe haftbar gemacht werden können“, sagt Heinz-Günter Held, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört. „Was viele Befragte aber nicht bedenken: Der Arbeitgeber haftet dann nicht gemeinsam mit seiner Haushaltshilfe, sondern allein.“ Zwar kommt bei einem Arbeitsunfall zunächst die Unfallversicherung für die Kosten auf – sie kann diese bei unangemeldeten Beschäftigungsverhältnissen aber vom Arbeitgeber zurückfordern.
Wie groß das Unfallrisiko tatsächlich ist, zeigt zudem eine andere Zahl: Jeder dritte Befragte gab an, dass er selber schon einmal aufgrund eines Haushaltsunfalls ärztlich behandelt werden musste.

Überschätzte Aufwände und Kosten
Das Paradoxe: Trotz des vorhandenen Risikobewusstseins ist nur jede zehnte Haushaltshilfe in Deutschland bei der Minijob-Zentrale angemeldet. 95 Prozent der Befragten, die sich gegen eine Anmeldung aussprechen, tun dies, weil sie einen großen bürokratischen Aufwand vermuten. 71 Prozent halten die zusätzlichen Abgaben für zu hoch. „Viele Menschen wissen nicht, wie einfach die Anmeldung ist, und wie gering die Abgaben tatsächlich sind und nehmen wohl deshalb gewisse Sicherheitsrisiken in Kauf“, erklärt Held.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Dabei ist die Anmeldung einer Haushaltshilfe auf 450-Euro-Basis kinderleicht: Arbeitgeber können einfach online unter minijob-zentrale.de/haushaltsscheck den Haushaltsscheck ausfüllen und absenden. Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen zudem nur geringe Abgaben. Sie können ihre Steuerschuld um 20 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Haushaltshilfe reduzieren und zwar bis zu 510 Euro im Jahr. „Der entscheidende Vorteil aber ist, dass Minijobber mit der Anmeldung automatisch bei der Unfallversicherung angemeldet werden und somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der sicheren Seite sind“, erklärt Held.

Minijob-Zentrale startet neue Kampagne
Passend zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat die Minijob-Zentrale ihre neue Kampagne gestartet: In zwei humorvollen TV-Spots zeigt sie der Öffentlichkeit die Unfallrisiken im Haushalt und ruft zur Anmeldung von privaten Haushaltshilfen auf. Die Spots laufen auf öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern.

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1 Minijob-Zentrale, Die unsichtbare Wirtschaftskraft der Minijobber, 2017

Kontakt:
Dr. Wolfgang Buschfort
Pressesprecher
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28 44789 Bochum

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