KNAPP­SCHAFT be­grüßt Ge­setz zum fai­ren Kas­sen­wett­be­werb

  • Verbesserungen beim Risikostrukturausgleich
  • Nachbesserungen bei der Einbeziehung von Erwerbsminderungen notwendig

Die KNAPPSCHAFT, die fast 1,6 Millionen Menschen versichert, begrüßt den jetzt vorliegenden Entwurf des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes. „Zahlreiche Änderungen beim Risikostrukturausgleich stärken einen fairen Wettbewerb um die beste Versorgung der Versicherten zwischen den gesetzlichen Krankenkassen“, so die Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT, Bettina am Orde.

Mit den geplanten Änderungen wird aus Sicht der KNAPPSCHAFT ein wichtiger Schritt getan, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen und so Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. „Hilfreich ist insbesondere die geplante Regionalkomponente, da hierdurch die medizinische Versorgung gerade in wirtschaftlich schwächeren Regionen gesichert wird“, so am Orde.

Ebenso begrüßt die KNAPPSCHAFT die geplante regelmäßige Evaluation der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Risikostrukturausgleich durch den Wissenschaftlichen Beirat. „Damit hat die Politik endlich ein aussagefähiges Instrumentarium, um zukünftig notwendige Anpassungen auf wissenschaftlich fundierter Grundlage zu entscheiden.“, erklärte am Orde weiter.

Kritisch sieht die KNAPPSCHAFT allerdings die beabsichtigte Streichung des Merkmals der Erwerbsminderung; erwerbsgeminderte Versicherte führen im aktuellen Risikostrukturausgleich aufgrund ihres regelmäßig höheren Versorgungsbedarfs zu gesondert berechneten Zuweisungen an die Krankenkassen. „Das Merkmal der Erwerbsminderung ist eine tragende Säule der Verteilungsgerechtigkeit in der Systematik des Risikostrukturausgleichs und dient zudem der Vermeidung von Risikoselektion“, so am Orde.

Damit steht die Forderung der KNAPPSCHAFT, das Merkmal beizubehalten, im Einklang mit den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats. Dieser riet nachdrücklich von der Streichung des Merkmals der Erwerbsminderung ab. So kommt es laut Berechnungen des Wissenschaftlichen Beirats zu einer Fehlverteilung in Höhe von 116 Mio. Euro jährlich. Im Ergebnis führt dies dazu, dass bei rund 75 Prozent der Versicherten mit Erwerbsminderungsstatus (wie zum Beispiel Schlaganfallpatienten oder Querschnittsgelähmten) die Krankenkassen schlechter gestellt werden als im Status quo. Zudem würde im Risikostrukturausgleich auf ein Merkmal verzichtet, das anerkanntermaßen manipulationsresistent ist: Der Erwerbsminderungsstatus wird von der Rentenversicherung zuerkannt. Durch die Streichung des Merkmals sind insbesondere die sogenannten Versorgerkassen - KNAPPSCHAFT und AOK - negativ betroffen.

Die vollständige Stellungnahme der KNAPPSCHAFT finden Sie >>>hier.

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