Co­ro­na­vi­rus -​ Wer er­stat­tet Ar­beit­ge­bern den fort­ge­zahl­ten Lohn?

Krankenschwester mit Atemschutzmaske mit positivem Bluttestergebnis für das Coronavirus

Stellt die Gesundheitsbehörde einen Ihrer Mitarbeiter unter Quarantäne, greift das IfSG . Danach müssen Sie den Lohn bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Auf Antrag können Sie sich diese Lohnkosten von der zuständigen Gesundheitsbehörde erstatten lassen.

Führt die Infektion mit dem Coronavirus tatsächlich zu einem Krankheitsfall, ist Ihr Mitarbeiter also arbeitsunfähig erkrankt, gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EntgFG . Nehmen Sie am U1-Verfahren teil, erstatten wir Ihnen die Lohnkosten auf Antrag.

Antworten auf Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus finden Sie im FAQ zum Coronavirus des BMAS .