Ak­tu­ell zum 1. Ju­ni 2019: Um­la­ge­satz U2 sinkt auf 0,19 %

Eine Frau an einem Laptop am Schreibtisch

Gute Nachrichten für unsere Arbeitgeber. Der Umlagesatz U2 sinkt auf 0,19 %. Und das bei gleichen Leistungen. Natürlich erstatten wir weiterhin 100 Prozent der Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Die Kosten für die Umlage U1 bleiben unverändert. Mit einem Umlagesatz von 0,90 % und einem Erstattungssatz von 80 Prozent für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit sind wir eine der günstigsten Ausgleichskassen auch im U1-Verfahren.