Köl­ler­tal-​Kli­nik

Re­ha­bi­li­ta­ti­on in Pütt­lin­gen: Am­bu­lan­te Re­ha nach mo­dern­stem Stan­dard

Die ehemalige Bergarbeiterstadt Püttlingen liegt im Grünen in unmittelbarer Nähe zur Region Saarbrücken / Völklingen.

Unsere Reha-Klinik in Püttlingen liegt außerhalb der Stadt und grenzt an ein größeres Waldgebiet an. Diese Lage bietet Ihnen ideale Voraussetzungen für einen entspannten Reha-Tagesaufenthalt und erholsame Spaziergänge in der Natur.

Auch Püttlingen selbst bietet attraktive Ausflugsziele. Zum Beispiel das ehemalige Eisenwerk Völklinger Hütte, das zum Industriedenkmal und Weltkulturerbe der Menschheit ernannt wurde.

Un­se­re Re­ha-​Kli­nik in Pütt­lin­gen

Eingang der Köllertal-Klinik der Knappschaft-Bahn-See.

Unsere Reha-Klinik bietet auf über 2.500 Quadratmetern modernste Medizintechnik und Behandlungsmethoden. Die Köllertal-Klinik führt das ambulante orthopädische Angebot der Rehaklinik Bietschied mit 75 Behandlungsplätzen fort. Unsere Klinik befindet sich außerhalb des Stadtzentrums direkt neben dem Knappschaftsklinikum.

Gut zu wis­sen

Frei­zeit­mög­lich­kei­ten in der Re­ha

Ein Patient entspannt sich auf unserer Sonnenterrasse.

Unsere flexiblen Behandlungszeiten ermöglichen Ihnen eine freie Gestaltung Ihres Tages. In den Ruhephasen Ihrer Reha-Behandlung laden unsere ausgedehnten Wälder in der Umgebung zu erholsamen Spaziergängen in der Natur ein.

Alternativ können Sie während Ihrer therapiefreien Zeit unsere medizinischen Trainingsgeräte nutzen. Im nach Süden gerichteten Ruheraum können Sie den schönen Weitblick bis hin zur französischen Landesgrenze genießen. Das Restaurant des angrenzenden Krankenhauses bietet zudem leckere Snacks und Mahlzeiten.

Auf der Internetseite der Stadt Püttlingen finden Sie weitere Tipps zum Freizeitangebot in Püttlingen:

www.puettlingen.de

Ih­re An­rei­se

Mehrere Patienten steigen in den Bus unseres Transferservices ein

Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich einfach an unserer Anmeldung im Eingangsbereich. Hier erhalten Sie erste Informationen zum Ablauf Ihrer Rehabilitation. Unsere Mitarbeiterinnen an der Anmeldung sind täglich ab 08:00 Uhr für Sie da.

Noch an Ihrem Ankunftstag erfolgt Ihre Aufnahmeuntersuchung. Außerdem stellen wir Ihnen noch am selben Tag unsere Reha-Klinik in einer Führung vor. So finden Sie sich gut bei uns zurecht. Sie brauchen am Ankunftstag übrigens nicht nüchtern bei uns zu erscheinen.

Die Cafeteria des Krankenhauses Püttlingen können Sie ganztägig nutzen. Dazu erhalten Sie von uns einen täglichen Zuschuss in Form eines Verzehrbons.

Die Köllertal-Klinik ist für Sie

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr

Dienstag von 08:00 – 16:15 Uhr

Freitag von 08:00 – 14:30 Uhr

geöffnet.

Am Montag, Mittwoch und Donnerstag bieten wir für berufstätige Patienten spezielle Reha-Nachsorgeprogramme an.

Qua­li­täts­ma­na­ge­ment

Die Köllertal-Klinik ist seit Juli 2017 nach DIN EN ISO 9001:2015 und den Qualitätsgrundsätzen der DEGEMED zertifiziert.

Das Zertifikat externer Prüfer bestätigt der Klinik, dass ihr Qualitätsmanagementsystem den in der Norm definierten Anforderungen entspricht. Insbesondere konnte unsere Reha-Klinik in Püttlingen nachweisen, dass unser Qualitätsmanagement systematisch und lückenlos dokumentiert ist und vor allem in den täglichen Abläufen umgesetzt wird.

Die Zertifizierungsstelle überprüft unser Qualitätsmanagementsystem jährlich. Im 3-Jahres-Rhythmus erfolgt die Rezertifizierung.

Wunsch-​ und Wahl­recht

Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.

Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:

  • Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.

    Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.

  • Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann von dem oder der Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung des oder der Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!