Knapp­schafts-​Kli­nik Bor­kum

Die Knappschafts-Klinik Borkum ist auf die sorgfältige medizinische Behandlung gynäkologisch-onkologischer, allergologisch-dermatologischer und internistischer Erkrankungen spezialisiert.

Bei uns erhalten Sie:

  • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
  • betriebliche Rehabilitationsprogramme
  • Anschlussrehabilitation (AHB)
  • Präventionsleistungen.
Die Knappschafts-Klinik Borkum von außen.

Das be­han­deln wir in un­se­rer Re­ha-​Kli­nik auf Bor­kum

Haupt­dia­gno­sen

Gynäkologische Erkrankungen

Insbesonders Nachsorge von Tumoren der Brust und des Unterleibs.


Internistische Erkrankungen

Insbesondere chronisch entzündliche und allergische Erkrankungen der Atmungsorgane.


Dermatologische Erkrankungen

Insbesondere Ekzemerkrankungen, allergische Hauterkrankungen, Autoimmundermatosen, berufsbedingte Hauterkrankungen; außerdem Nachsorge von Tumoren der Haut.

Ne­ben­dia­gno­sen

Allgemeine psychovegetative und psychosomatische Funktionsstörungen

Zum Beispiel Erschöpfung, Schlafstörungen, Stress, Burn-Out oder klimakterische Beschwerden, Angststörung, Belastungsstörung, leichte Depression im Zusammenhang mit der Hauptindikation.

Die Durchführung von psychosomatischen Reha-Maßnahmen ist in unserem Haus leider nicht möglich.

An­schluss­re­ha­bi­li­ta­ti­on

Sie können bei uns auch eine Anschlussrehabilitation durchführen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kostenträger hierfür eine Bewilligung ausstellt und dass wir in der vorgegeben Frist über freie Aufnahmekapazität verfügen. 

Wir führen Anschlussrehabilitationen für sämtliche Kostenträger durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kostenträger um weitere Informationen über den Ablauf der Anmeldung zu erhalten.

Für Patientinnen und Patienten aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen gelten die Vorgaben zur AHB-Anmeldung von der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung, mehr hierzu erfahren Sie unter www.argekrebsnrw.de

Ak­tu­el­les

Long/Post-​Co­vid Be­hand­lung

Seit Mitte des Jahres 2021 bieten wir Ihnen in der Knappschafts-Klinik Borkum ein speziell auf die Bedürfnisse von Long-/Post-COVID-Betroffenen ausgerichtetes Rehabilitationskonzept an.

Dies beinhaltet u. a. die Therapie des Leistungsabfall, des Kraftverlust und der oft quälenden Müdigkeit. All diese Symptome können bei uns zum einen durch die klimatischen Bedingungen der Insel (Reizklima), zum anderen durch unsere ganzheitlich zusammenwirkenden Therapieverfahren sehr wirkungsvoll und nachhaltig gebessert werden, so dass eine schnellere Rückkehr der Leistungsfähigkeit bei einer auf COVID-19 spezialisierten Rehabilitation gesehen wird.

Unsere Klinik ist über dies hinaus durch ihre lungenheilkundliche Abteilung spezialisiert auf die Linderung von Luftnot und Kurzatmigkeit. Es steht daher die Wiederherstellung des in der Regel durch die COVID-Infektion veränderten Atemmusters durch eine spezifisch, auf Sie angepasste, spezialisierte Atemtherapie, im Mittelpunkt. Diese wirkt sich auch besonders günstig aus, wenn Sie zusätzlich Asthma oder COPD haben. Die Korrektur des Atemmusters und der Kurzatmigkeit ist häufig der Schlüssel, um insgesamt wieder leistungsfähiger zu werden (z. B. zum Treppensteigen).

Zur Verarbeitung des Krankheitserlebnisses und der oft vorhandenen Merk- und Konzentrationsstörungen, wird die Behandlung durch ärztliche und psychologische Gespräche sowie durch ein spezielles Hirnleistungstraining begleitet.

Robben auf einer Sandbank. Im Hintergund sieht man die Knappschafts-Klinik Borkum.

Wer trägt die Kosten?

Wir nehmen Patientinnen und Patienten aller Kostenträger auf. Von der Deutschen Rentenversicherung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung und die Berufsgenossenschaften bis zu Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern.

Für die Aufnahme benötigen wir:

  • Erklärung zur Kostenübernahme
  • medizinische Unterlagen

Behilfeberechtigt

Wir dürfen für alle Kostenträger Heilverfahren nach §111 SGB V erbringen. Außerdem sind wir eine Rehabilitationseinrichtung im Sinne der Vorschriften der Beihilfeverordnung und erfüllen die Voraussetzung nach § 107 Abs. 2 SGB V.

selbstzahlende Personen und Privatpatienten und -patieninnen

Wir führen stationäre Reha-Maßnahmen auch für selbstzahlende Personen und Privatpatienten und -patientinnen durch. Der Mindestaufenthalt beträgt drei Wochen. Zur Beurteilung der Aufnahme ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens im Vorfeld zwingend erforderlich.

Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail zu unserer Patientenaufnahme. Dann geben wir Ihnen gern Auskunft über freie Termine und die Kosten.