Knapp­schafts-​Kli­nik Bad Neu­e­nahr-​Ahr­wei­ler

Re­ha­bi­li­ta­ti­on an ei­nem be­son­de­ren Ort

Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ein traditionsreiches Heilbad im reizvollen Ahrtal in der Eifel. Aus den Tiefen des vulkanischen Gesteins sprudelt auch in Bad Neuenahr warmes mineralisches Heilwasser. Dadurch hat der Ort seinen guten Ruf als Heilbad erlangt.

Aufgrund seiner Lage herrscht in Bad Neuenahr ganzjährig ein mildes Klima, das auch dem dortigen Weinanbau zugute kommt. Die historische Altstadt lädt mit ihrem besonderen Charme zum Bummeln und Spazieren ein.

Bad Neuenahr im Ahrtal von oben.

Un­se­re Re­ha-​Kli­nik in Bad Neu­e­nahr

Unsere Reha-Klinik in Bad Neuenahr liegt im Stadtzentrum in verkehrsberuhigter Lage: in unmittelbarer Nähe zum Kurpark und zur Ahrpromenade. Durch die Lage am Ufer der Ahr können auch Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ebenerdig spazieren gehen. Zahlreiche Sitzbänke finden Sie auf der Promenade natürlich auch. Vor der Klinik verläuft zudem ein markierter Spazier- und Wanderweg durch die reizvolle Landschaft.

Unsere Klinik beherbergt 157 Einzelzimmer. Alle Zimmer sind gemütlich eingerichtet und verfügen über Dusche/WC, Schwesternruf, Schreibtisch, Schranktresor, Flachbild-TV mit Satelliten-TV, Radiowecker, Durchwahltelefon und WLAN (kostenpflichtig). Viele Zimmer haben einen Balkon. Mehrere Zimmer sind rollstuhl- und behindertengerecht ausgestattet.

Auch Begleitpersonen sind bei uns herzlich willkommen. Sie können bei gegebener medizinischer Indikation in einem Zweibett- oder Einzelzimmer übernachten.

Gut zu wis­sen

Frei­zeit­mög­lich­kei­ten in der Re­ha

In der Eifel haben Sie ideale Möglichkeiten zur Erholung. Entlang steiler Weinbergterrassen erwarten Sie unvergessliche Eindrücke. Der „Rotweinwanderweg“ führt Sie an malerischen Winzerdörfern und Burgruinen vorbei.

Bad Neuenahr-Ahrweiler verfügt über zwei reizvolle Zentren: das historische Ahrweiler mit seinen alten Fachwerkhäusern im mittelalterlichen Mauerring und Bad Neuenahr mit seinem Kurviertel, dem Badehaus, den Jugendstilhäusern und dem Spielcasino. Einkaufspassagen und Fußgängerzonen laden zum Bummeln ein. Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Theatergastspiele, Filmtheater und mehr sorgen für Abwechslung.

Auch in unserer Reha-Klinik haben Sie vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung: von Kreativangeboten über Tischtennis, Billard und Freizeit-Schach bis zu Qigong. Auch das Bewegungsbad der Klinik können Sie zu bestimmten Öffnungszeiten nutzen. Die Cafeteria, unser Außenbereich und unsere Sonnenterrasse laden zur Ruhe und Entspannung ein.

Ihr Weg zu un­se­rer Re­ha-​Kli­nik in Bad Neu­e­nahr

  • Bitte richten Sie Ihre Anreise so ein, dass Sie zwischen 10:00 und 12:00 Uhr bei uns eintreffen.
  • Melden Sie sich zunächst im Eingangsbereich an der Rezeption. Dort erledigen wir für Sie noch kleinere Formalitäten, bevor Sie Ihr Zimmer beziehen können.
  • Die Rezeption ist für Sie montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr besetzt; samstags und sonntags von 7:30 Uhr bis 15:45 Uhr. An der Rezeption liegen örtliche und überregionale Tageszeitschriften für Sie aus.
  • Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 10:00 Uhr zur Verfügung. Noch an Ihrem Ankunftstag – bei Spätankunft am Folgetag – erfolgt Ihre Eingangsuntersuchung.
  • Die Hauptanreisetage sind Dienstag und Mittwoch. Selbstverständlich können Sie aber auch an anderen Wochentagen anreisen.
  • Sie wollen sich in unserem Haus gut zurechtfinden? Dann nehmen Sie doch an unserer Gästebegrüßung teil. Sie findet jeden Freitag statt. Dort erhalten Sie auch Informationen über Bad Neuenahr.

Be­gleit­per­son

Sie möchten Ihren Angehörigen während der Rehabilitationsmaßnahme bzw. Anschlussheilbehandlung mitbringen? 

Für Ihren Aufenthalt mit einer Begleitperson haben wir in der Knappschafts-Klinik Bad Neuenahr-Ahrweiler freundlich ausgestattete Zweibettzimmer.

Die Kosten betragen pro Übernachtung in einem Doppelzimmer 79,00 Euro einschließlich der Vollverpflegung.

Interessiert? Dann setzen Sie bitte sich rechtzeitig mit uns in Verbindung.


E-Mail: bad-neuenahr-info@kbs.de

Tel: 02641/86-0

Qua­li­täts­ma­na­ge­ment

Die Knappschafts-Klinik Bad Neuenahr ist seit September 2008 nach DIN EN ISO 9001 und den Qualitätsgrundsätzen der DEGEMED zertifiziert.

Das Zertifikat bestätigt, dass das Qualitätsmanagementsystem unserer Reha-Klinik in Bad Neuenahr die in der Norm definierten Anforderungen erfüllt. Wir haben außerdem bewiesen, dass wir das Qualitätsmanagement systematisch und erfolgreich eingeführt haben, es lückenlos dokumentieren und in unseren täglichen Abläufen umsetzen.

Einmal im Jahr überwacht die Zertifizierungsstelle unser Qualitätsmanagementsystem. Im 3-Jahres-Rhythmus erfolgt die Rezertifizierung.

Interessieren Sie sich für unser Qualitätsmanagement? Dann können Sie sich hierzu unser Leitbild und unseren Qualitätsbericht herunterladen.

Wunsch-​ und Wahl­recht

Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.

Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:

  • Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.

    Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.

  • Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann vom Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung des Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!