Der Tä­tig­keits­schlüs­sel in der So­zi­al­ver­si­che­rung

An­ga­ben zur Tä­tig­keit sind Teil der Ar­beit­ge­ber­mel­dung

Mit der Meldung zur Sozialversicherung machen die Arbeitgeber Angaben zu den Tätigkeiten ihrer Beschäftigten. Hierfür nutzen sie ein Schlüsselverzeichnis, welches von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wurde. Jeder Tätigkeit in einem Betrieb ist ein sogenannter Tätigkeitsschlüssel zugeordnet. 

Diese Angaben fließen in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein. Somit erhalten Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle über die Entwicklung der Beschäftigung nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Region.

Wie setzt sich der Tätigkeitsschlüssel zusammen?

Er besteht aus Angaben

  • zur Tätigkeit (Stellen 1 bis 5)
  • zum Schulabschluss (Stelle 6)
  • zum Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
  • zur Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8)
  • zur Vertragsform (Stelle 9).


Grundsätzlich müssen die Meldungen vollständig sein und alle Angaben enthalten. Ganz wichtig sind die Stellen 6 bis 9: Sind sie nicht befüllt, wird die Meldung nicht übermittelt. 

Ihr Kontakt zu uns

Auskunft gibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

Betriebsnummern-Service (66088 Saarbrücken)

Wei­te­re In­fos zum Tä­tig­keits­schlüs­sel

Wich­tig für knapp­schaft­li­che Be­trie­be