Bei­trags­zah­lung

Per Last­schrift oder Über­wei­sung

Es gibt Termine, die man besser nicht vergisst - egal wie hektisch der Arbeitsalltag auch manchmal ist. Vor allem wenn es um die Beiträge zur Sozialversicherung geht. Hier ist Pünktlichkeit mehr als eine Tugend.

Die Beiträge müssen fristgerecht gezahlt werden, sonst kann es teuer werden. Dabei sind Säumniszuschläge und Mahngebühren leicht zu vermeiden: Wir empfehlen das SEPA-Lastschriftverfahren.

Wer auf die Überweisung setzt, kann das natürlich gerne tun. Und sollte dann die wichtigen Fälligkeitstermine immer im Blick haben.

Die SE­PA-​Last­schrift -​ ein­fach und si­cher

Die Vor­tei­le des Last­schrift­ver­fah­rens

Transparent, bequem  und sicher - das sind die unschlagbaren Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens, um Ihre Abgaben zu zahlen.

Die KNAPPSCHAFT benötigt von Ihnen dafür ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat.

Und wie funktioniert es: Sie erteilen uns schriftlich ein rechtmäßiges SEPA-Basislastschriftmandat.

Damit geben Sie als Kontoinhaber Ihr schriftliches Einverständnis, dass die KNAPPSCHAFT die Beiträge in Ihrem Auftrag von Ihrem Bankkonto einzieht.

Das spricht für die SE­PA-​Last­schrift

Bequem

Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist für Sie die bequemste Zahlungsmethode. Ihre Abgaben werden termingerecht eingezogen und Ihrem Beitragskonto pünktlich zum Fälligkeitstag gutgeschrieben. Damit vermeiden Sie von Anfang an Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Transparent

Die Abbuchungen vom Konto Ihrer Hausbank sind transparent. Anhand der Abbuchungstexte auf Ihren Kontoauszügen können Sie nachvollziehen, ob es sich bei dem abgebuchten Betrag um eine Beitragsschätzung oder den echten Beitrag handelt.

Sicher

Bis zu acht Wochen nach der Belastung Ihres Bankkontos haben Sie die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen. Innerhalb dieser Zeit können Sie eine Rücklastschrift ohne Angabe eines Grundes veranlassen. Der Betrag wird Ihrem Bankkonto dann wieder gutgeschrieben.

Gut zu wissen:

Sie können Ihr SEPA-Basislastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Falls Sie noch kein Lastschriftkunde sind, können Sie eines der bereitgestellten SEPA-Basislastschriftmandate am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden oder faxen.

Möchten Sie mehr Informationen zum Lastschrifteinzugsverfahren der KNAPPSCHAFT erhalten? Unter Die SEPA-Lastschrift - einfach und sicher (PDF, 73KB) haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengestellt.

Vor­lauf­fris­ten: bei der Ein­rei­chung von Last­schrif­ten zur Bank

Die KNAPPSCHAFT hat bei der Weitergabe von Lastschrift-Dateien zur Bank gesetzliche Vorlauffristen zu beachten. Diese betragen einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit.

In Einzelfällen kann es daher dazu kommen, dass Ihnen Differenzen bei der Abgabenhöhe erst bei einem Folgelastschrifteinzug erstattet werden.

Beitragszahlung per Überweisung

Sofern Sie Ihre Beiträge überweisen möchten, verwenden Sie bitte eines der nachstehend genannten Konten.
Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, bitten wir darum, im Verwendungszweck an erster Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben!

Daneben besteht seit dem 21. November 2017 grundsätzlich die Möglichkeit der „Echtzeit-Überweisung“ im SEPA-Zahlungsraum. Dieses Verfahren bieten aber noch nicht alle Banken an.

Alle Informationen zum SEPA-Überweisungsverfahren finden Sie hier.


Bank­ver­bin­dung

BankIBANBIC / SWIFT-CODE
Commerzbank AG, CottbusDE86 1804 0000 0156 6066 00COBADEFF180
Deutsche Bank AG, CottbusDE60 1207 0000 0511 0382 00DEUTDEBB180
Landesbank Hessen-ThüringenDE17 3005 0000 0000 6666 44WELADEDD

Einzugsstellennummer

980 0000 6

Gläubiger-Identifikationsnummer

DE 81KBS00000034886

Säum­nis­zu­schlä­ge kön­nen Sie leicht ver­mei­den

Sie wissen: Bei Überweisungen fallen bis zur Wertstellung auf unseren Bankkonten Laufzeiten an. Wenn Zahlungen nicht pünktlich eingehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erheben.

Bei nicht fälligkeitsgerechter Zahlung sind das für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages.

Um dies zu vermeiden und Ihre Überweisung korrekt zuordnen zu können beachten Sie bitte die Ausführungen unter Die SEPA-Überweisung (PDF, 79KB).